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Freitag, März 29, 2024
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    „Combat 18“ auf dem Weg zurück in die Legalität?

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    Ende Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Verbot für die linke Plattform „linksunten.indymedia.org“ bestehen bleibt. Nun beschäftigt sich das Gericht mit dem Verbot von „Combat 18“. Einige Mitglieder klagen gegen das Verbot.

    Am 29. Januar 2020 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das linke Nachrichtenforum „linksunten.indymedia.org“ verboten bleibt. Grund dafür war, dass die Kläger gleichzeitig die mutmaßlichen BetreiberInnen der Plattform waren. Um eine Aufhebung des Verbots gerichtlich zu erzwingen, hätten die BetreiberInnen als Verein klagen müssen. Hierzu hätten sie sich zur Mitgliedschaft bekennen müssen – und das wiederum wäre für die Staatsanwaltschaft ein Indiz gewesen, dass die KlägerInnen sich mutmaßlich strafbar gemacht hätten. Somit prüfte das Gericht aufgrund fehlender formaler Grundlagen nicht das Verbot der Plattform, sondern wies die Klage direkt ab. Eine Verfassungsbeschwerde der BetreiberInnen steht noch aus.

    „Combat 18“ verboten – dafür hat das Innenministerium 20 Jahre gebraucht

    Nach 20 Jahren wurde der bewaffnete Arm des „Blood & Honour“-Netzwerks durch den Innenminister Horst Seehofer (CSU) am 23. Januar 2020 verboten. Die selbsternannte „Kampfgruppe Adolf Hitler“, kurz „Combat 18“, geht nun allerdings in Berufung. Mehrere Mitglieder des Terrornetzwerks klagen gegen das Verbot.

    Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigte den Eingang eines Eilantrags auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes. Das weist darauf hin, dass die Mitglieder versuchen, den Verein „Combat 18“ weiterhin am Leben zu erhalten, während die Mitglieder wegen ihres einzelnen „Fehlverhaltens“ verklagt werden können.

    Das Bekenntnis zum rechtsterroristischen Netzwerk gibt den FaschistInnen die Chance, direkt gegen das Verbot klagen zu können, dies wurde beim linksunten.indymedia.org-Verbot verpasst. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest. Und auch, um wen es sich bei den KlägerInnen handelt, ist bisher nicht öffentlich bekannt geworden.

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