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Donnerstag, März 28, 2024
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    Pfefferspray: Im Krieg verboten, im Polizeieinsatz erlaubt

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    Gericht stuft Plastikfolie zum Schutz vor Pfefferspray als Waffe ein – Münchner Aktivist legt Verfassungsbeschwerde ein. Kann eine bei einer Demonstration auf dem Kopf getragene, transparente Plastikfolie eine verbotene Waffe sein? Ein Münchner Aktivist möchte, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird und hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. – Ein Überblick von Alexander Hauk

    Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet werden darf. Der Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst darüber entscheiden, ob es die Verfassungsbeschwerde zulässt.

    Benjamin Ruß hatte im März 2015 an den Protesten anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt teilgenommen und zeitweise eine durchsichtige Plastikfolie mit der Aufschrift „smash capitalism“ vor dem Gesicht getragen. Obwohl er bei den Protesten friedlich geblieben war, wertete das Landgericht Frankfurt am Main in einer Berufungshauptverhandlung die Plastikfolie als Schutzwaffe und damit als einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ruß wurde deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300 Euro verurteilt. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt seinen Revisionsantrag ablehnte hat, hat Ruß mit seinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

    Mit der durchsichtigen Folie wollte Ruß nach eigenen Angaben seine Gesundheit schützen. Er habe keinen Konflikt mit der Polizei gesucht, so der inzwischen 34-Jährige: „Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen“, so Ruß.

    Bei der Demonstration gegen die Finanz- und Währungspolitik der EZB in Frankfurt waren viele TeilnehmerInnen mit Folien, wie sie für Tageslichtprojektoren genutzt werden, unterwegs. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei, so Ruß, der von der Polizei durch die Auswertung von Videos als Teilnehmer identifiziert wurde. Der Aktivist war auf den Aufnahmen aufgefallen, weil er an dem Tag eine rote Jacke trug, während die anderen Demonstranten überwiegend schwarze und graue Kleidung anhatten. In einem Filmausschnitt aus einem Polizeivideo ist Ruß zu sehen, wie er friedlich auf dem Boden sitzt.

    Dazu muss man wissen, dass der Aktivist seit seiner Tätigkeit als Pressesprecher des Bündnisses „Stop G7 Elmau“ im Jahr 2015 und der damit verbundenen hohen Medienpräsenz bei der Polizei kein Unbekannter ist und es auch bei den BeamtInnen zu einigem Ruhm gebracht hat. Unter JournalistInnen kursierte damals die Geschichte über einen Witz, der sich unter PolizistInnen erzählt werde: „Der Putin kommt nicht, aber der Ruß ist schon da.“

    Keine genaue Statistik

    Der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wird immer wieder kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. „Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre zum Beispiel in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze mehr und mehr ausgehöhlt worden sind“, so Ruß weiter.

    In keinem Land der Welt werden die Opfer von Pfefferspray offiziell gezählt oder Daten über Liefermengen, Einsatz, Verkaufserlöse und Umweltschäden durch Pfefferspray erhoben. Auch eine Statistik über den Einsatz von Pfeffergas durch Polizeibeamte in Deutschland und daraus resultierende gesundheitliche Folgen für die Beteiligten gibt es nicht.

    Zwar muss zum Beispiel in Hamburg jeder Einsatz von Reizstoffen durch die Polizei aktenkundig gemacht werden. Eine Auswertung erfolgt aber nicht, teilt die Polizei in Hamburg mit. „Ein statistischer Wert, wie oft Pfefferspray zum Einsatz kam bzw. wie viel Personen dadurch verletzt wurden, liegt nicht vor“, berichtet auch die Polizei in Frankfurt. Ähnlich verhält es sich bei der Polizei Berlin: „Hierzu werden keine Statistiken geführt.“

    Auch wenn die Polizei keine Statistiken zum Einsatz von Pfefferspray durch PolizistInnen führt, ist belegt, dass es immer wieder zu Todesfällen nach dem Einsatz des Reizstoffes kommt. Seit August 2018 gab es in Deutschland mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen liegt um ein Vielfaches höher: Pfefferspray ist hochwirksam, wirkt auf alle Sinne und fügt den Betroffenen ein körperliches und seelisches Trauma zu. Es löst Hustenanfälle, vorübergehende Sehstörungen und Tränen, Schluckbeschwerden, Erstickungsgefühl, Übelkeit, Erbrechen und Hautreizungen aus. Im Hals und in der Lunge kratzt es, auf der Haut brennt und juckt es noch Stunden nach einem Einsatz. Für bestimmte Risikogruppen wie beispielsweise AsthmatikerInnen, AllergikerInnen und Menschen mit psychischen Störungen kann Pfefferspray tödliche Auswirkungen haben.

    Wenn Pfefferspray so gefährlich ist, warum halten die Einsatzkräfte dann daran fest? Gerade wenn man berücksichtigt, dass unter den Verletzten nicht selten auch PolizistInnen sind, die bei plötzlichem Wechsel der Windrichtung, selbst im Pfefferspray-Nebel stehen. Die Polizei in Frankfurt am Main teilt dazu mit: „Pfefferspray ist ein sehr wichtiges Einsatzmittel, da es auf Distanz eingesetzt werden kann. Es stellt bei gefährlichen Auseinandersetzungen ein milderes Mittel als andere Einsatzmittel dar. Oftmals erzielt alleine die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray bereits eine abschreckende Wirkung.“ Ähnlich bewertet die Polizei Berlin den Einsatz: „Der Polizei steht mit dem Pfefferspray ein Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung, welches in gefahrenträchtigen Situationen und bei körperlichen Angriffen einen taktischen Vorteil verschafft.“

    Bemerkenswert: Für den Einsatz von Pfefferspray gibt es bundesweit keine einheitlichen Regeln. Der Einsatz ist laut Angaben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in den allgemeinen Gefahrenabwehrgesetzen der jeweiligen Länder geregelt. So findet sich zum Beispiel die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung für Hessen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In Hamburg obliegt der Einsatz von Reizstoffen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt den Vorschriften, deren Grundlage die Paragraphen 17 und 18 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind: „Pfefferspray wird im Rahmen des polizeilichen Handelns nur als unabwendbare Maßnahme angewandt, wenn andere mildere Einsatztaktiken zu keiner Klärung/Befriedung der Situation führen oder dies nicht erwarten lassen“, teilt die Pressestelle der Polizei Berlin mit. Und weiter: „Das Pfefferspray kann im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Vorgehen gegen Personen und Tiere eingesetzt werden. Durch die Anwendung des Pfeffersprays sollen Personen und Tiere auf Distanz gehalten und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden.“

    Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als biologischer Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das “Genfer Protokoll” sogar verboten. Bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht man den Einsatz von Pfefferspray kritisch. Philipp Krüger, Experte für Polizei und Menschenrechte bei AI Deutschland: „Zum einen gehen erhebliche gesundheitliche Risiken mit dem Einsatz einher, die bis hin zum Tod führen können. Zum anderen ist leider zu beobachten, dass die Hemmschwelle für den Einsatz mittlerweile sehr niedrig ist. Gerade bei Versammlungslagen ist immer wieder zu beobachten, dass das Pfefferspray als reines Abdrängmittel gegen friedliche Versammlungsteilnehmer genutzt wird.“ Ein solcher Einsatz sei aber evident rechtswidrig und müsse auch strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung im Amt verfolgt werden, so Krüger.

    Zweierlei Maßstäbe

    Auch in der Politik ist inzwischen durchgesickert, dass der Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten nicht unproblematisch ist und das Tragen von Atemschutzmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit durchaus Sinn macht – zumindest in anderen Ländern. So schreibt zum Beispiel der FDP-Politiker Lindner auf seinem Twitter-Account: „Das Tragen von Atemschutzmasken durch ein Vermummungsverbot zu verbieten, ist ein weiteres Beispiel der Repression in Hongkong – wir stehen an der Seite derer, die friedlich für ihre Freiheit auf die Straße gehen.“

    Benjamin Ruß sagt, er würde sich diese Unterstützung auch für Menschen hierzulande wünschen, die auf die Straße gehen. Die unterschiedlichen Maßstäbe und Bewertungen beim Einsatz von Pfefferspray und dem Schutz davor missfallen ihm. Schließlich war es die FDP, die zusammen mit der CDU ein restriktives Vermummungsverbot, unter das auch Atemschutzmasken fallen, in einer Schwarz-Gelben Bundesregierung 1985 beschlossen hatte.

    Ruß hat nun die Kampagne „Empört euch!“ gegründet, die die Verfassungsklage begleitet. Ziel sei es zunächst, Öffentlichkeit zu schaffen, um den Fall bundesweit bekannt zu machen. Eine Kampagnenwebsite ist im Aufbau und unter der Internetadresse www.empoerteuch.jetzt abrufbar. Dazu planen die Macher eine Veranstaltungsreihe während der sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz (14. bis 16. Februar 2020). Sollte er mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, will sich Ruß nach eigenen Angaben an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.

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