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Donnerstag, April 25, 2024
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    Hausdurchsuchungen bei „Aryan Circle Germany“

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    Am gestrigen Tag wurden bei zwölf Personen Hausdurchsuchungen veranlasst und durchgeführt. Grund ist, dass diese zwölf Durchsuchten zum „Aryan Circle Germany“ zählen – einer faschistischen Organisation, die ursprünglich aus den USA stammt.

    Nachdem im Jahr 2015 die Gruppierung „Sturm 18“, vom hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) verboten wurde, skandierten die ehemaligen Mitglieder, dass sie sich dem „Aryan Circle“ anschließen werden. Im Sommer 2019 setzten sie ihre Ankündigung in die Tat um und gründeten den „Aryan Circle Germany“ – Anlass für die jetzigen Hausdurchsuchungen in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.

    Bei den Hausdurchsuchungen wurden harte Drogen, Waffen und unzählige Speichermedien sichergestellt, aber keiner der Beschuldigten wurde in Untersuchungshaft genommen. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Flensburg begründet dies mit fehlenden Haftgründen.

    Laut Berichten des Tagesspiegels lag das Hauptaugenmerk der Behörden wohl auf dem 45jährigen Neofaschisten Bernd Tödter, der bei seinen mehrfachen Delikten wie der Tötung eines Obdachlosen und Körperverletzungen schon seit seiner Jugend als Skinhead stets seine rechtsterroristische Gesinnung vor sich her trägt.

    Bernd Tödter ist bzw. war Mitglied und Mitbegründer diverser neofaschistischer Gruppierungen, darunter „Sturm 18“ (zusammen mit einem Mitglied der mittlerweile verbotenen „Combat 18“), der „Freundeskreis Nationaler Aktivisten“, die „Nationalen Sozialisten Bad Segeberg“ oder aus dem Gefängnis heraus die „Aryan Defense Jail Crew“. Ebenso trat er als Zeuge beim NSU-Prozess in München auf.

    Doch nicht nur Bernd Tödter, sondern eben alle Mitglieder des „Aryan Circle Germany“ haben in der Vergangenheit durch ihre rechten und rassistischen Straftaten auf sich aufmerksam gemacht. So nennt die Staatsanwaltschaft als Grund der Durchsuchungen, dass in der Gruppierung die Begehung von rassistischen Straftaten, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Waffengesetz nicht auszuschließen seien. Anschläge habe die Gruppe zur Zeit aber keine geplant, so die Staatsanwaltschaft.

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