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Freitag, März 29, 2024
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    Polizei muss Überwachungskameras während Versammlungen abdecken

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    Da die Kölner Polizei sich weigerte, fest installierte Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen während laufender Versammlungen und Demonstrationen abzudecken, musste sie nun gerichtlich dazu verpflichtet werden. Eine Beschwerde der Polizei beim Oberverwaltungsgericht dagegen hatte keinen Erfolg.

    Seit langem schreitet die dauerhafte Massenüberwachung im öffentlichen Raum immer weiter fort. So werden auch in Köln seit einigen Monaten viele zentrale Plätze mittlerweile von High-Tech-Kameras überwacht, die rund um die Uhr Live-Bilder in das Kölner Polizeipräsidium senden.

    Ausschalten der Kameras wird nicht gewährleistet

    Bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, dass die Polizei die Kameras während Veranstaltungen nicht ausschaltete bzw. dies nicht nachweisen konnte. Während einer Demonstration im November 2019 auf dem Kölner Ebertplatz sollen die Kameras sogar bewusst immer wieder angeschaltet worden sein.

    Abschalten alleine reicht nicht

    Doch wie das Kölner Verwaltungsgericht urteilte und nun das Oberverwaltungsgericht bestätigte, reicht die Zusage der Abschaltung der Kameras während des Verlaufs von Demonstrationen nicht aus: „Das Gericht hat die Polizei mit Beschluss vom heutigen Tage dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung entfalteten eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz, sich frei zu versammeln, ein.“

    Das Gericht verpflichtet die Polizei also nun dazu, die Kameras nicht nur abzuschalten sondern ganz abzubauen oder zu verdecken. Den Einwand der Polizei, dass der Aufwand dafür zu hoch sei und sie erst einmal einen Hubwagen dafür benötigen würde, ließ das Gericht nicht gelten.

    Geklagt hatten die AnmelderInnen einer Demonstration am heutigen Samstag, die sich gegen Repression richtet. Das Gericht stellte in der Entscheidung jedoch klar, dass diese nicht für die Zukunft bindend sei, sondern eine Einzelfallentscheidung.

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