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Mittwoch, April 24, 2024
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    Halberstadt: Vor 20 Jahren wurde Helmut Sackers von einem Nazi ermordet

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    Am 29. April 2000 wurde in Halberstadt der 60 Jahre alte Helmut Sackers von einem Faschisten ermordet. Helmut Sackers hatte zuvor die Polizei darüber informiert, dass in seinem Haus Nazi-Hymnen gespielt wurden. Polizisten ermahnten den Wohnungsinhaber Andreas S. lediglich. Eine Stunde später verstarb der Rentner an den Messerstichen, mit denen Andreas S. sich rächte.

    Bei uns im Haus werden Nazi-Lieder gespielt, Horst- Wessel-Lied, ganz laut“, hatte der Rentner Helmut Sackers der Polizei vor genau 20 Jahren um 22 Uhr mitgeteilt. Als die Polizei vor Ort im Plattenbau eintraf, in dem Täter und Opfer wohnten, passierte zunächst nicht viel. Der Faschist wurde ermahnt. Der Rentner wurde mit diesem unverrichteter Dinge allein gelassen. Als Andreas S. die Musik erneut aufdrehte, eskalierte die Situation.

    Der rechte Skinhead und der Rentner trafen nach dem Polizeieinsatz noch zweimal im Treppenhaus aufeinander. Ein Zeuge berichtete von einem lautstarken Wortwechsel, in dessen Verlauf sich der Nazi uneinsichtig zeigte und Sackers gefragt habe, ob er Kommunist sei. Dabei war Helmut Sackers schlicht ein Mensch mit Zivilcourage, „der viel diskutiert und als Sozialdemokrat an Toleranz und Demokratie geglaubt habe“, erklärte seine Lebensgefährtin Heide D. später.

    Die zweite Begegnung nach dem nutzlosen Polizeieinsatz endete tödlich. Der Faschist beobachtete, wie Sackers von einem Spaziergang zurückkehrte, lief in seiner Lonsdale-Bomber-Jacke ganze sechs Stockwerke zur Eingangstür runter und lauerte dem Rentner im Treppenhaus mit einer 17 Zentimeter langen Klinge auf. Dann erstach er seinen couragierten Nachbarn mit vier Messerstichen und ließ ihn dort verbluten.

    Nazi-Lieder und Blood&Honour

    Im November 2000 begann der erste Prozess gegen den Mörder, der lediglich wegen „Totschlags“ angeklagt war. Die Kriminalpolizei durchsuchte damals die Wohnung des Täters und wurde fündig: über 80 CDs mit rechten Kampfliedern, Dutzende von Kassetten und Videos sowie 90 aktuelle Hefte mit Neonazi-Propaganda.

    Zu den Bands, die Andreas S. hörte, gehörten die einschlägigen Gruppen “Landser”, “Blue Eyed Devils” und “Freikorps”. Auch wurde Material der verbotenen Organisation „Blood & Honour“ sowie Videos mit Mordaufrufen gegen politische Gegner gefunden. Der Täter war zudem seit den frühen 90er Jahren als gewalttätiger Neonazi bekannt. Dennoch wurde eine rechtsextreme Motivation für die Tat im damaligen Prozess ausgeblendet.

    Sachsen-Anhalts Justiz ließ den Täter laufen

    Vor dem Landgericht Magdeburg endete der erste Prozess gegen Andreas S. nach nur drei Tagen mit einem Freispruch. Der Täter hatte behauptet, er habe in Notwehr zugestochen (nachdem er mit einem langen Messer sechs Etagen weit zum Opfer gehastet war?).

    Die Partnerin des Getöteten war entsetzt und ging in Revision. 2001 bestätigte der Bundesgerichtshof die Revision, sodass es – erst drei Jahre später – im Jahre 2004 zu einem zweiten Prozess gegen den Mörder kam.

    Dieser behauptete, ein Aussteiger der Halberstädter Neonazi-Szene zu sein, der von einem gewaltbereiten Rentner mit Lungenproblemen attackiert worden sei. Vor dem 30 Jahre älteren Rentner knieend, habe der 29-jährige Naziskin in „Todesangst“ zugestochen. Das Landgericht in Halle bestätigte diese abenteuerliche Version zwar nicht in Gänze und deckte das Lügengerüst des Mörders und seiner damaligen Freundin auf, sprach den Mörder aber dennoch frei. Die Tat wurde als „intensiver Notwehrexzess“ gewertet.

    Solidarität gegen rechte Gewalt und Staatsgewalt

    Wir haben nach den bisherigen Erfahrungen einfach keine Kraft und kein Vertrauen in die Justiz mehr“, erklärten die Angehörigen von Helmut Sackers nach dem schockierenden Urteil.

    Der endgültige Freispruch bedeutete für die Klagenden, dass sie die Prozesskosten tragen mussten. Nach dem Mord an ihrem Angehörigen wurden sie von der Staatsgewalt außerdem noch mit rund 20.000 Euro in die Verschuldung getrieben. Nur eine Spendenkampagne ermöglichte es den Hinterbliebenen damals, die Prozesskosten zu bezahlen.

    Das Urteil wurde nie revidiert. Der Mörder Andreas S. wurde niemals für seine Tat zur Rechenschaft gezogen. Der Mord an Helmut Sackers geht bis heute nicht in die offizielle Statistik „rechtsextremer Straftaten“ ein, da die Tat als „Notwehr“ gewertet wurde. Der rechtskonservative Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) machte deutlich, dass er daran nichts ändern könne, obwohl das Land seit 2012 immerhin eine rechte Motivation hinter der Tat eingesteht.

    Sackers‘ Lebensgefährtin erklärte hingegen: „Er [Helmut Sackers] hat alles richtig gemacht, hat nicht weggeschaut oder weggehört, sondern genau die Zivilcourage gezeigt, zu der unsere Politiker immer vollmundig aufrufen. Doch sein Einsatz ist bis heute nicht anerkannt.“

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