Die Massen-Verfahren gegen rund 86 DemonstrantInnen könnten bald beginnen und über Jahre laufen. Die Betroffenen wurden vor drei Jahren während des G20-Gipfels in Hamburg von der Polizei am Rondenbarg festgenommen.
Genau drei Jahre ist es nun her, dass zehntausende Menschen Anfang Juli 2017 in Hamburg gegen den dort stattfindenden G20-Gipfel protestierten. Noch immer laufen viele hundert Verfahren gegen DemonstrantInnen. Unter anderem auch die Ermittlungen gegen eine größere Gruppe, die von Spezialeinheiten der Polizei in einem Hamburger Industriegebiet gewaltsam gestoppt wurde. Dabei kam es zum Teil zu schweren Verletzungen auf Seiten der DemonstrantInnen.
Wie die Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ berichtet, wurde durch die Hamburger Staatsanwaltschaft in 86 Fällen im Zusammenhang mit der Zerschlagung eines Demonstrationszuges am 6. Juli 2017 auf der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg durch die – für ihre Gewaltausbrüche bekannte – Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg der Bundespolizei Anklage erhoben. Erste Prozesse könnten bereits in den kommenden Monaten beginnen.
„Die Hausdurchsuchungen sollen uns als gefährliche Kriminelle darstellen“
Bereits im September 2019 erhielten 19 AktivistInnen, die zum Zeitpunkt der Demonstration unter 21 Jahre alt waren, erste Anklageschriften. Mittlerweile ist die Zahl der Angeklagten insgesamt auf 86 Personen, verstreut über das gesamte Bundesgebiet, gestiegen. Die Anklagen werden aufgrund der Vielzahl der Angeklagten in acht Verfahrensgruppen aufgeteilt, die getrennt von einander verhandelt werden. Den Angeklagten wird unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen vorgeworfen. Damit stehen bei einer Verurteilung mehrjährige Haftstrafen im Raum.
Die Solidaritätskampagne geht in einer aktuellen Erklärung davon aus, dass die einzelnen Prozesse aufgrund der hohen Anzahl an Angeklagten und ZeugInnen zwischen einem und mehreren Jahren dauern werden. Wahrscheinlich werden in dieser Zeit pro Woche ein bis zwei Verhandlungstage stattfinden.
Im Rahmen der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ wird für den Samstag vor dem ersten Prozesstag – bislang Tag X – zu dezentralen Aktionen in verschiedenen Städten aufgerufen.