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Freitag, März 29, 2024
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    Münchner TKP/ML-Prozess endet mit hohen Haftstrafen

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    Der Prozess gegen zehn KommunistInnen aus der Türkei endete am gestrigen Dienstag nach mehr als vier Jahren mit der Verurteilung der Angeklagten zu hohen Gefängnisstrafen. Dabei wurde keinem der Angeklagten die Beteiligung an einer konkreten Straftat in Deutschland vorgeworfen. Kriminalisiert wurde allein ihre vermeintliche Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML).

    Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat unter Vorsitz von Dr. Manfred Dauster zehn AktivistInnen – neun Männer und eine Frau – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Hauptangeklagte Müslüm Elma wurde zudem wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in der TKP/ML verurteilt. Die verhängten Strafen liegen dabei nur minimal unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten.

    Es ist das erste Verfahren in Deutschland, das wegen einer unterstellten Mitgliedschaft in der TKP/ML geführt wurde. Es ist zugleich das erste Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

    Ein rein politisches Verfahren

    Dass den Angeklagten keine Verstöße gegen das deutsche Strafgesetz vorgeworfen werden und das Verfahren nur durch eine Verfolgungsermächtigung der deutschen Justiz ermöglicht wurde, zeigt den politisch motivierten Charakter des Verfahrens mehr als deutlich.

    Mit dem jetzt verkündeten Urteil endet vorläufig eines der längsten politischen Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Mammutprozess dauerte mehr als 4 Jahre und nahm 234 Hauptverhandlungstage in Anspruch. Die AnwältInnen der Angeklagten haben bereits angekündigt, in Revision gegen das Urteil zu gehen.

    Müslüm Elma kommt frei

    Nach mehr als fünf Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl gegen Müslüm Elma am Tag der Urteilsverkündung durch das Oberlandesgericht (OLG) München aufgehoben. Er war seit langem der einzige der Angeklagten, der noch in Untersuchungshaft sitzen musste. In den letzten Verhandlungstagen hatte selbst die Bundesanwaltschaft sich für seine Freilassung eingesetzt. Das Gericht bestand jedoch darauf, dass Elma bis zum Ende des Prozesses in Haft bleibt.

    Urteilsverkündung von Protesten begleitet

    Bereits in den Tagen und Wochen vor der Verkündung des Urteils fanden in Freiburg und Nürnberg Protestkundgebungen gegen die drohende Verurteilung der zehn KommunistInnen statt.

    Am Tag der Urteilsverkündung protestierten rund 500 Menschen in München vor dem Gebäude des Oberlandesgerichts. Am späten Nachmittag stießen auch die Angeklagten und ihre AnwältInnen zu den DemonstrantInnen.

    Auch in Bremen und Köln beteiligten sich rund 20 bzw. 40 Menschen an einer Protestkundgebung gegen das Urteil. In Freiburg, Cottbus, Leipzig und Wuppertal wurden zudem Plakate, Banner und Graffiti in Solidarität mit den Verurteilten angebracht.

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