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Freitag, April 19, 2024
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    Seehofer sagt auch Studie zu FaschistInnen in Polizei und öffentlichem Dienst ab

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    Fast täglich gibt es neue Berichte über faschistische Strukturen in Bundeswehr, Polizei und anderen Staatsorganen. Zuletzt hatte der Bundesinnenminister Horst Seehofer Empörung ausgelöst, als er eine Studie über „Racial Profiling“ in der Polizei absagte. Nun wird es auch das „Lagebild Rechtsextreme im Öffentlichen Dienst“ nicht im bisher geplanten Umfang geben – auch, weil die Geheimdienste einfach fast keine Daten lieferten.

    Ende 2019 kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein „Lagebild Rechtsextreme im Öffentlichen Dienst“ an. Es war Teil eines Maßnahmen-Katalogs nach dem faschistischen Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke. Eigentlich sollte dieses Papier längst vorliegen, doch dessen Erstellung verzögerte sich immer wieder.

    Der Hauptgrund: die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) hätten einfach nicht genug Daten geliefert. Lediglich ein paar dutzend Fälle von „Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst“ seien bisher zusammen getragen worden sein, hieß es Mitte Juni. Selbst BfV-Präsident Haldenwang muss zugeben, dass die bisherigen Zahlen derart niedrig sind, dass dies weder dem Bundestag noch der Öffentlichkeit zu vermitteln sei.

    Keine Daten zu Nazis im Staatsdienst

    Als wichtiges Argument wurde damals angebracht, dass es keine rechtliche Grundlage für die Überprüfung von Staatsbediensteten nach ihrer Einstellung gäbe. Offenbar wurde im Innenministerium nun jedoch entschieden, sich mit diesem Zustand zufrieden zu geben.

    So berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass es nun nur einen „Erfahrungsbericht“ geben soll, der die bereits laufenden Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte und -beamtinnen wegen rechtsextremer Äußerungen bundesweit zusammenfasst. Eine breite Untersuchung des Öffentlichen Dienstes, in dem mehr als vier Millionen Menschen arbeiten, ist nicht mehr vorgesehen.

    Erst kürzlich war Horst Seehofer in die Kritik geraten, als er eine Studie zum „Racial Profiling“ – also zu diskriminierenden Fahndungsmethoden – in der Polizei absagte. Als Begründung nannte er, das Racial Profiling sei ja verboten.

    Auch im aktuellen Fall wird rechtlich argumentiert – nur eben hier, dass es verboten sei, StaatsdienerInnen auf ihre Mitarbeit in faschistischen Organisationen zu durchleuchten. Es scheint, als ob derzeit versucht wird, Aufklärung zu Faschismus und Rassismus von oben zu verhindern.

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