`
Freitag, März 29, 2024
More

    “Upskirting” ist ab Herbst nicht mehr legal

    Teilen

    Meist sind es Männer, die Frauen oder Mädchen unter den Rock fotografieren – sogenanntes “Upskirting”. Bisher hatten Opfer dieser Grenzüberschreitung keine Möglichkeit, Täter anzuzeigen. Diese Form der sexuellen Belästigung ist im Moment noch nicht strafbar. Mit einem gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz ist ab Herbst eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren für Täter möglich.

    Bei für den japanischen Markt hergestellten iPhones ist es unmöglich, den Kameraton auszuschalten. Das hat die japanische Regierung Apple auferlegt, denn der Ton soll das weit verbreitete Upskirting erschweren. Upskirting bedeutet, einer Person heimlich unter den Rock, zwischen die Beine, zu fotografieren.

    Das passiert auch in Deutschland, bloß weiß keine/r so genau, wie oft. Denn diese Form der sexuellen Belästigung ist in Deutschland nicht strafbar. Zwei junge Frauen haben eine Petition gestartet und damit Erfolg gehabt, der Bundestag diskutierte ihr Anliegen. Nun soll im Herbst ein Gesetz in Kraft treten, das das heimliche Fotografieren zwischen die Beine oder in den Ausschnitt strafbar macht.

    Konkret geht es um den Paragraphen 184 k: “Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahme”. Mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder Geldbuße soll es strafbar sein, absichtlich oder wissentlich Fotos von “Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche” ohne Einverständnis zu machen. Auch diese zu verbreiten soll strafbar sein.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News