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Samstag, April 20, 2024
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    Urteil im Münchner KommunistInnenprozess kommende Woche

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    Am kommenden Dienstag, den 28.07., wird das Oberlandesgericht München das Urteil in dem seit mehr als vier Jahren andauernden Prozess gegen zehn türkische KommunistInnen fällen. Ihnen wird die Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in der – in Deutschland nicht verbotenen – Organisation TKP/ML vorgeworfen.

    Während den Angeklagten nicht einmal konkrete Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in einer in Deutschland nicht verbotenen Organisation vorgeworfen werden, fordert die Bundesanwaltschaft für alle Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und neun Monaten.

    Der Hauptangeklagte, Müslüm Elma, ist als letzter Angeklagter auch nach fünf Jahren und drei Monaten immer noch in Untersuchungshaft. Er betonte in seinem Schlusswort vor dem Gericht am 29.06.20:

    “Wir kommen aus der Tradition des Widerstands. Der Vorwurf des ‘Terrorismus’ ist eine der größten Lügen des 20. und 21. Jahrhunderts, die sich die imperialistischen Räuber und ihre Kollaborateure zusammengedichtet haben, um die Verbrechen, die sie an den unterdrückten Völkern der Welt begangen haben, zu verschleiern und um deren legitimen Kampf zu diffamieren. Aber all diese Lügen können den Untergang der Imperialisten nicht verhindern. Wir sind internationalistische Revolutionäre… Ihr könnt über uns nicht richten. …”

    In einer Pressemitteilung weist die ‘Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa’ (ATIK) darauf hin, dass es sich bei dem Verfahren um ein antikommunistisches Pilot-Verfahren handle. Dieses setze am KPD-Verbot von 1956 an und solle dazu beitragen, auch zukünftige revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren. Mit einem Musterurteil sollen weitergehende Möglichkeiten geschaffen werden, GewerkschafterInnen, Streikende, AntifaschistInnen, UmweltkämpferInnen, Linke und RevolutionärInnen anzuklagen, einzusperren und – wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – abzuschieben.

    Proteste am Tag der Urteilsverkündung

    Zahlreiche Organisationen rufen bereits jetzt für kommenden Dienstag zu Protesten am Tag der Urteilsverkündung auf. Mehr als ein dutzend Organisationen aus verschiedenen Ländern hat sich zusammen gefunden, um am 28.07., ab 10 Uhr direkt vor dem Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts in München zu demonstrieren. Auch in anderen Städten sind weitere Kundgebungen und Protestaktionen geplant.

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