Es ist der größte Steuerraub der deutschen Geschichte: mit sogenannten “Cum-Ex”- und “Cum-Cum”-Geschäften sollen Banken, Unternehmen und Privatleute in den letzten 20 Jahren rund 32.000.000.000€ aus der Staatskasse geraubt haben. Nun hat die Bundesregierung still und heimlich den Weg versperrt, sich das Geld bei vielen zurückzuholen. Und bis heute ist eine weitere Gesetzeslücke nicht geschlossen, die den FinanzverbrecherInnen ermöglicht, einfach weiter zu machen.
Ende Juni hat die Bundesregierung das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ verabschiedet. Darin war ein kleiner Paragraph versteckt, der nun möglicherweise verhindert, dass der Staat sich mehrere Milliarden Euro zurückholt, die Steuerbetrüger geraubt haben. In einem ausführlichen Beitrag für den „Verfassungsblog“ spricht der Jurist Kilian Wegner von einem „gesetzlich garantierten Behalten-Dürfen der Tatbeute“.
Denn laut einem neu eingefügten Paragraphen dürfte eine Vorschrift, sich Geld zurückzuholen, nicht mehr auf solche Taten zutreffen, die zum 1. Juli 2020 schon verjährt waren. Und das trifft eben auf einen großen Teil der sogenannten „Cum-Ex“- und „Cum-Cum“-Raub-Aktionen zu. Und da trifft den Staat eine große Mitschuld.
Was ist “Cum-Ex”?
Mit sogenannten “Cum-Ex”- und “Cum-Cum”-Methoden wurden seit 1993 europäische Länder um 50 Milliarden Euro betrogen – pro Jahr. Das sind insgesamt rund 1.300 Milliarden Euro. Der deutsche Staat allein könnte dadurch seit 2001 rund 32 Milliarden Euro verloren haben.
Wie das funktioniert, wird in einem Video erklärt:
20 ErmittlerInnen für den größten Steuerbetrug der deutschen Geschichte
Doch von Seiten des Staats wurden bloß 20 ErmittlerInnen für Berge von Akten über Vorfälle angesetzt, die seit 2001 geschehen sind. Viele der Verfahren drohen deshalb mittlerweile zu verjähren oder sind es bereits. Und nun die ermöglicht die Vorschrift in dem neuen Gesetz, genau den Tätern, deren Fälle durch Untätigkeit der Behörden verjährt sind, ihr Geld zu behalten.
„Ihr recht präziser Zuschnitt auf „Cum/Ex“-Täter macht zudem den ungünstigen Eindruck, dass die nachsichtigen Strukturen, die „Cum /Ex“ in seinem Umfang erst ermöglichten, weiter fortwirken“, schlussfolgert Wegner. Den Anforderungen einer prinzipienorientierten Kriminalpolitik, die Regeln „ungeachtet des sozialen Status der Täter schafft“, genüge dieses Vorgehen nicht. Im Klartext würde man sagen: “die Reichen lässt man laufen”.
Der Staat macht Jagd auf Arme, nie auf Steuerbetrüger und Milliardäre
Noch immer offene Steuerschlupflöcher
Doch nicht nur, dass geraubtes Steuergeld bei den Tätern verbleiben dürfte – die Bundesregierung lässt den Steuerraub sogar weiter zu. So kritisiert der Bundesrechnungshof die Bundesregierung dafür, das wohl größte Einfallstor für Steuerhinterziehung in der deutschen Geschichte nicht ganz geschlossen zu haben.
Sogenannte Cum-Fake-Geschäfte beinhalteten “erhebliches Missbrauchspotenzial”, heißt es in einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Es sei “unerlässlich, dieses Modell zu unterbinden”, schreibt der Bundesrechnungshof. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen liefen ins Leere.
Es dürfte aber durchaus genügend, mit der Finanzindustrie verbundene Kreise innerhalb der Regierung geben, die dies auch weiterhin verhindern dürften.