Der SPD-Politiker Karl Lauterbach fordert die Kontaktbeschränkungen auch in privaten Wohnungen zu kontrollieren. Damit würde das im Artikel 13 des Grundgesetztes festgeschriebene Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung faktisch außer Kraft gesetzt.
In naher Zukunft sollen die Konktaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen Raum, in der Gastronomie etc. kontrolliert werden, sondern zumindest wenn es nach dem SPD-Politiker Karl Lauterbach geht, auch in privaten Räumen. Zu diesen privaten Räumen würde dann unter anderem die eigenen Wohnung zählen.
Lauterbach rechtfertigt diesen Vorschlag damit, dass die Unverletzbarkeit der Wohnung der öffentlichen Gesundheit nicht mehr länger im Wege stehen dürfe. „Wir befinden uns in einer nationalen Notlage, die schlimmer als im Frühjahr werden kann. Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein“, sagte Lauterbach der Düsseldorfer Rheinischen Post.
Mit dieser Aussage kritisiert Lauterbach unter anderem die Ministerpräsidenten von NRW Armin Laschet (CDU) der sich bisher gegen eine Kontrolle in Privatwohnungen ausgesprochen hat. „Laschet irrt, wenn er solche Superspreading-Events weiterhin tolerieren will“, sagte Lauterbach und fordert, das die Polizei in solchen und anderen Fällen eingreifen solle.
In NRW etwa ermöglicht der § 43 PolG NRW grundsätzlich, dass bei wiederholter Ruhestörung die Polizei die Wohnung betreten und gegebenenfalls sogar durchsuchen darf um die Musikanlage zu beschlagnahmen. Liegt außerdem nahe, dass in der Wohnung Straftaten begangen werden, ist der Polizei ein sofortiges Eindringen in die Wohnung möglich, bei Ordnungswiedrigkeiten sieht das jedoch anders aus. Zum anderen steht Lauterbachs Forderung direkt im Konflikt mit Artikel 13 des Grundgesetzes das Recht zur Unverletzbarkeit der Wohnung. Würde dieses ausgehebelt könnte dies weitreichende Folgen haben.
Zusätzlich zu den Kontrollen in Privatwohnungen fordert Lauterbach einen „Wellenbrecher-Shutdown“ um die Ausbreitung des Coronavirus zu durchbrechen. Dabei stellt er sich auf die Seite der Beschlussvorlage für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz, diese würde die Funktion eines Wellenbrecher-Shutdowns erfüllen. Dabei solle unter anderem auch Restaurants und Bars geschlossen werden. Dort fänden laut Lauterbach die meisten Kontakte außerhalb der Familie statt, zudem sei eine Übertragung von Aerosolen in Innenräumen nicht zu vermeiden.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) weißt darauf hin, dass vermehrte Ansteckungen in der Gastronomie nicht belegt sind. Doch die Datenlage aus der Nachverfolgung dazu ist unvollständig. Aus dem Situationsbericht den das RKI am Dienstag veröffentlichte geht jedoch hervor, dass die Hauptinfektionsquellen der eigene Haushalt, Alten- und Pflegeheime so wie der Arbeitsplatz sind. Die Gastronomie spielt demnach eine untergeordnete Rolle, jedoch konnte bei dreiviertel aller Fälle nicht erschlossen werden wo sich die Infizierten angesteckt haben.