Die Liste der Verfehlungen in der Polizei wird immer länger. Das Bundesinnenministerium gab nun bekannt, dass die Bundespolizei zwischen 2015 und Ende 2019 in 1.384 Fällen interne Ermittlungen gegen Bundespolizist:innen einleitete.
Die meisten der seit dem Jahr 2015 eingeleiteten Verfahren erfolgten zu Vernachlässigung dienstlicher Pflichten (128), Störung des Betriebsfriedens (115), Pflichtverletzungen gegenüber Vorgesetzten oder Untergebenen (78), IT-Delikte (63), Alkoholkonsum (73), Fernbleiben vom Dienst (52) oder auch wegen „sittlicher Verfehlungen“ (50). Die größte Einzelkategorie betrifft den Bereich „Sonstiges“ (362). Was unter diese Kategorie fällt, geht unterdessen nicht aus den Zahlen hervor, die das Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei bekannt gab.
In gerade einmal 28 Fällen habe die Bundespolizei intern wegen rassistischer oder verfassungsfeindlicher Äußerungen ermittelt. In 3 Fällen waren die Sachverhalte so schwerwiegend, dass die Bundespolizei sie dem Verfassungsschutz meldete, bei 12 weiteren erfolgten die Ermittlungen aufgrund der Verbindungen zur Reichsbürger-Szene.
Auch für das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte das Innenministerium Zahlen zu internen Ermittlungen. So habe es 216 Untersuchungen unter anderem wegen Verstößen gegen Dienstanweisungen und Amtsverschwiegenheit, wegen Sexualdelikten und Diebstahls gegeben. Gegen 8 Mitarbeiter:innen sei aufgrund „rechtsextremistischer Äußerungen“ ermittelt worden.
Es scheint, als gäbe es bei Bundespolizei und BKA ein größeres Kriminalitätsproblem.