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Donnerstag, März 28, 2024
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    Verschärfte Corona-Maßnahmen für Dezember

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    Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zu Corona stehen fest. Der Lockdown „light“ wird verlängert und es kommen Verschärfungen in einzelnen Bereichen hinzu. Am Plan zu Weihnachten und Neujahr etwas größere Feiern zuzulassen wird jedoch festgehalten.

    Nach langen Verhandlungen, die sich fast über den gesamten gestrigen Tag zogen, stehen die Ergebnisse der Videoschalte zwischen Ministerpräsident:innen und Bundeskanzlerin Merkel fest. Die Notwendigkeit von Verschärfungen in Teilbereichen begründen die Politiker:innen damit, dass zwar eine Abschwächung des Infektionsgeschehens zu sehen sei, aber kein Rückgang.

    Grundsätzlich werden die Maßnahmen des Lockdown in seiner bisherigen Form bis zum 20. Dezember beibehalten. Das heißt insbesondere, dass Kulturstätten und Gastronomie weiter geschlossen bleiben. Jedoch wird ein neuer Schwellenwert von 200 Infizierten auf 100.000 Einwohner:innen in den letzten 7-Tagen eingeführt. Wird dieser Schwellenwert erreicht, sollen offenbar die Länder schärfere Maßnahmen treffen, wie zum Beispiel zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Momentan wird dieser Wert in ganz Berlin und in 64 Landkreisen erreicht.

    Außerdem wurden Beschlüsse zu einzelnen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens getroffen:

    Es sollen im Dezember Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten gelten. Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar wird die Grenze jedoch auf zehn Personen angehoben.

    Die Winterferien werden in allen Bundesländern außer Bremen und Thüringen vorgezogen auf den 19. Dezember. Die Maßnahme soll das Infektionsgeschehen an Weihnachten hemmen.

    Im Einzelhandel soll sich wieder nur eine Person pro 10m² aufhalten dürfen. Vermutlich werden die Supermärkte die Einhaltung dessen wieder mit eine Begrenzung der zur Verfügung stehenden Einkaufswägen kontrollieren.

    Die Maskenpflicht in Schulen soll ab der 7. Klasse gelten. Die Mitschüler:innen von Infizierten werden für fünf Tage in Quarantäne geschickt und können dann nach negativen Schnelltests wieder zur Schule. Hybridunterricht, bei dem jeweils nur Teilklassen in die Schule kommen, wird als konkrete zusätzliche Maßnahme genannt, sollten die Infektionszahlen weiter steigen. Einheitlich verordnet wird er nicht.

    Die Maskenpflicht gilt außerdem grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume. Auch unter freiem Himmel können die Städte zusätzliche Maskenpflicht-Regelungen treffen, dies ist für viel genutzte Plätze vorgesehen.

    Schleswig-Holstein trägt die Regeln offenbar nicht mit. Begründet wird dies damit, dass die Infektionszahlen in diesem Bundesland vergleichsweise niedrig sind.

     

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