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Samstag, April 20, 2024
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    Ausweitung der Online-Überwachungsbefugnisse zu Weihnachten

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    Mitten im Lockdown-Monat Dezember peitscht die Bundesregierung drei zentrale Gesetzesvorhaben durch: das “BND-Gesetz”, “IT-Sicherheitsgesetz” und das “Telekommunikationsgesetz” sollen jeweils weitreichend verändert werden. Kritik gibt es vor allem an der Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen und der lächerlich kurzen Frist für Kommentare und Anmerkungen.

    Während sich die Regierung schwer damit tut, die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu bringen, sollen im Dezember oder spätestens Anfang nächsten Jahres gleich drei Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden, die teils weitreichende Folgen auf die Überwachungsmöglichkeiten des Staates haben.

    So hatte das Bundesverfassungsgericht die Regierung gezwungen, das BND-Gesetz in weiten Teilen neu zu fassen, da es seine bisherigen Grundannahmen für verfassungswidrig erklärte.

    Das Gesetz beinhaltet jedoch nach wie vor weitgehende Ausnahmeregelungen für die Überwachung von Deutschen durch den Auslandsgeheimdienst, obwohl ihm dies eigentlich nicht gestattet ist. Starke Kritik gibt es auch von Journalist:innen und ihren Verbänden.

    Reporter ohne Grenzen hatte beispielsweise an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz in seiner bisherigen Praxis mitgewirkt, zeigte sich nun aber enttäuscht:
    „Nicht das demokratische Einhegen der massenhaften Überwachung digitaler Kommunikation steht im Vordergrund, sondern die Legalisierung der weitest möglichen Fortsetzung der Praxis.“

    Das IT-Sicherheitsgesetz soll eigentlich einer Verbesserung der Sicherheit im Internet dienen. Es gesteht dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber das Recht zu, Websites zu hacken und auch infizierte Server und Router zu manipulieren. Obwohl dies offiziell immer dem Ziel untergeordnet sein soll, die Sicherheit im Internet zu erhöhen, stößt dies auf Kritik.

    Am Mittwoch vergangener Woche verschickte das Bundeswirtschaftsministerium unter Führung von Peter Altmaier einen 465-seitigen Entwurf für Änderungen am Telekommunikationsgesetz und bat in einer Frist von zwei Tagen (!) um Anmerkungen von Expert:innen, Unternehmen und NGOs, die in diesem Bereich tätig sind.

    Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal in bestimmter Hinsicht anderen Formen der Telekommunikation gleichgestellt werden. Die Plattformen sollen damit nun ebenfalls verpflichtet werden, auf Anfrage die Daten von Nutzer:innen an Ermittlungsbehörden auszugeben.

    Ebenso findet sich im Gesetz die Vorratsdatenspeicherung wieder, die immer wieder für verfassungswidrig erklärt wurde. Momentan wird dies in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft.

    Für Frust und Kritik sorgten aber nicht nur die inhaltlichen Änderungen, sondern auch die unzumutbar kurzen Fristen, mit denen die Entwürfe einem bestimmten Kreis von Organisationen zugänglich gemacht wurden, damit diese Anmerkungen machen und Kritik äußern könnten.

    Für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes waren dies zwei Tage, für die neue Version des IT-Sicherheitsgesetzes vier Tage und – nach erneuter Überarbeitung – lediglich ein Tag, und schließlich für das vom Kanzleramt ausgearbeitete neue BND-Gesetz ganze fünf Tage.

     

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