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Freitag, April 19, 2024
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    Corona: Länder wollen „zentrale Sammellager“ für Quarantänebrecher:innen

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    Mehrere Bundesländer planen die Verschärfung der Strafen und Zwangsmittel gegen Leute, die sich einer behördlichen Quarantäne-Anordnung widersetzen. Was mit harten Bußgeldern beginnt, soll im Extremfall mit der Zwangseinweisung in ein Sammellager enden. Die Gesundheits- und Sozialbehörden der Länder treffen hierfür bereits konkrete Vorkehrungen.

    Wer sich bei einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infektion nicht an eine amtliche Quarantäne-Anweisung hält, dem könnte bald die Zwangseinweisung in ein zentrales Sammellager drohen. So planen es mehrere Bundesländer laut einem Bericht der Welt am Sonntag.

    Demnach streben die Länder eine Verschärfung der Strafen bei Missachtung von Quarantäne-Regeln an. Diese sollen mit harten Bußgeldern beginnen. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen, Bayern, Berlin und Hamburg würden zudem bereits zentrale Einrichtungen für die Sammelunterbringung von Quarantäne-Brecher:innen vorbereiten. Bislang erfolgte die Zwangsisolierung bei wiederholtem Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung dezentral in den Kommunen. Eine solche Zwangseinweisung kann auf richterlichen Beschluss erfolgen.

    In Baden-Württemberg z.B. sollen „Absonderungsplätze“, die in zwei Kliniken eingerichtet werden sollen, durch einen Wachdienst dauerhaft kontrolliert werden, wie das Landessozialministerium mitteilte. Schleswig-Holstein will Quarantäne-Brecher:innen nach einer „Gefährder-Ansprache“ durch die Polizei, die als Warnung dienen solle, auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen. Brandenburg plant die Einrichtung eines entsprechenden Sammellagers in einer ehemaligen Geflüchteten-Unterkunft.

    Sachsen plane derzeit die Errichtung eines „Unterbringungsobjektes“, nachdem „hartnäckige Quarantänebrecher“ bislang überwiegend in abgeschlossenen Krankenhäusern untergebracht wurden. Auch Bayern greift auf dieses Mittel zurück. Berlins Gesundheitsverwaltung schließt Zwangseinweisungen, „zum Beispiel auch in einem Krankenhaus“, ebenfalls nicht aus. Hamburgs Sozialbehörde verwies auf „Möglichkeiten“, die für Zwangseinweisungen bereitstünden, ohne sich zu Details zu äußern.

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