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Donnerstag, April 18, 2024
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    Corona verzögert Repression im G20-Verfahren

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    Erst im November letzten Jahres war nach über drei Jahren der erste Teilprozess im Rondenbarg-Verfahren angelaufen. Vor Gericht stehen hier fünf Jugendliche. Wegen Coronas wird der Prozess nun abgebrochen und soll später fortgesetzt werden.

    Rondenbarg ist ein Industriegebiet in Hamburg, durch das während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 eine kleine Demonstration zog. Jedoch geriet die etwas mehr als hundert Personen große Gruppe dort offenbar in einen vorbereiteten Hinterhalt der Polizei. Von vorne wurden sie von einer Polizeieinheit und zugleich von hinten von mehreren Wasserwerfern angegriffen.

    Der Rondenbarg-Prozess sticht nun nicht dadurch hervor, dass er das einzige politische Strafverfahren im Nachgang des G20 Gipfels wäre. Allerdings: Der Kontrast zwischen der, den Angeklagten zur Last gelegten, Straftat samt der angedrohten Strafen und dem Gewaltausbruch der Polizei ist hier besonders scharf: Während kein einziger Polizist verletzt wurde, trugen die Demonstrant:innen 14 – teils schwere – Brüche davon.

    Eines der zuständigen Jugendgerichte hatte sich entschieden, mit einem Teilverfahren zu beginnen. Hierbei müssen fünf Jugendliche vor Gericht, die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt alle minderjährig waren. Das Gericht begründet dies damit, dass ein öffentliches Verfahren für diese Menschen viel belastender wäre.

    Die Unterstützer:innen der Beschuldigten äußern aber andere Vermutungen. So sei ein Jugendstrafrechtsprozess, der hinter verschlossenen Türen ablaufe, für Journalist:innen und die interessierte Öffentlichkeit deutlich schwieriger und kritisch zu begleiten. Da dem Verfahren objektiv auch die Rolle eines Pilot-Verfahrens zukomme, sei das nicht unerheblich.

    Die wöchentlichen Reisen über hunderte Kilometer zum Verhandlungsort reißen die Angeklagten außerdem ständig aus ihrem Alltag, beispielsweise aus ihrer Ausbildung.

    Nun wird der Prozess aufgrund der Pandemie wohl vorerst abgebrochen. Das ist auch ein Erfolg der Verteidiger:innen, die immer wieder das Gericht darauf hingewiesen hatten, dass regelmäßige Reisen aus vier Städten in Deutschland zum Gericht nach Hamburg unverantwortlich seien.

     

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