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Freitag, April 19, 2024
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    Kennzeichen-Scanner sollen von Polizei zur Fahndung genutzt werden dürfen

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    Polizei und Zoll sollen nach Plänen der Bundesregierung die Befugnis erhalten, die automatisierten Kennzeichenlesesysteme zur Fahndungsauswertung nutzen zu dürfen.

    Um einen solchen Eingriff auf die automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) zu ermöglichen, wurde ein Gesetzentwurf zur „Fortentwicklung der Strafprozessordnung“ von Seiten der Bundesregierung gebilligt.

    Damit wäre es zulässig, dass Sicherheitsbehörden Kennzeichen von Fahrzeugen, den Ort, die Uhrzeit, das Datum und die Fahrtrichtung erheben. Die Erfassung würde demnach ohne das Wissen der Fahrerinnen und Fahrer erfolgen.

    Bisher ist eigentlich nur die Methode zur Geschwindigkeits- oder Abstandserfassung zulässig. Die massenweise Nummernschilderfassung würde nun erfolgen, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen würden. Was damit genau gemeint ist, bleibt offen.

    Einsatz gegen Demonstrant:innen?

    So wurden die Kennzeichen-Kontrollen in der Vergangenheit bereits genutzt um polizeibekannte Personen auf dem Weg zu einer Großveranstaltung oder einer Demonstration abzupassen. Auch beim Aufspüren von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung kam das Verfahren in der Vergangenheit zum Einsatz. Dabei gingen Bundesländer sehr unterschiedlich und teilweise auf sehr dünner rechtlicher Grundlage vor.

    Am 18. Dezember 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund eingereichter Verfassungsbeschwerden die gesetzlichen Regelungen zur automatischen Nummernschilderkennung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen erneut für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

    Abgleich mit polizeilicher Datenbank

    Die Neuregelung soll hier nun Abhilfe schaffen. Sollten die Identität oder der Aufenthaltsort des Täters oder der Täterin durch die Erfassung nicht ermittelt werden können, so sollen die Daten sofort gelöscht werden. Der Abgleich der Nummernschilder soll nur vorübergehend und nicht flächendeckend erlaubt sein.

    Laut der neuen Strafprozessordnung ist eine schriftliche Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichend, um eine Fahndung einzuleiten. Obwohl eine Überwachung von Kennzeichen bisher schon eine Praxis in vielen Bundesländern darstellte, erlaubt die neue Reform einen Abgleich der Nummernschilder mit polizeilichen Datenbanken.

    Ob man sich selbst jedoch innerhalb einer solchen Überprüfung befand, darüber werde man aus logistischen Gründen nicht informiert. Dem Entwurf müssen der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen.

    Ausweitung auf den digitalen Raum

    Der neue Maßnahmenkatalog umfasst zusätzlich auch die Ausweitung von Online-Durchsuchungen per Staatstrojanern. Damit wäre es erlaubt, auf E-Mails, Chats, Nutzer:innenkonten oder Daten einer Cloud zugreifen zu können.

    Zudem sei es möglich, bei der Beschlagnahmung digitaler Daten diese nicht anzeigen zu müssen, um eine heimliche Strafverfolgung aufrecht erhalten zu können. Bisher war die Bekanntgabe einer Beschlagnahmung vonnöten.

    Auch die Beschlagnahmung von Postsendungen von oder an beschuldigte Personen werde nun im Rahmen der Fortentwicklung der Strafprozessordnung diskutiert.

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