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Dienstag, April 23, 2024
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    Ist Störung von Nazi-Aufmärschen bald Straftat? – NRW plant massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit

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    Die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf hat angekündigt, in dieser Woche ein neues Versammlungsgesetz im Landtag einzubringen. Kritiker:innen befürchten weitere Einschränkungen von Freiheitsrechten und antifaschistischem Protest.

    Bis das Gesetz endgültig verabschiedet wird, wird es wohl noch einige Monate dauern. Dennoch wird der erste Entwurf schon in dieser Woche im Landtag von Nordrhein-Westfalen diskutiert werden.

    Ein zentraler Inhalt des geplanten Gesetzes ist das sogenannte „Militanzverbot“. Dieses soll das Tragen von Uniformen und uniformähnlicher Kleidung, gewaltbereites oder gar paramilitärisches Auftreten verbieten.

    Versammlungen an “symbolträchtigen” Orten und Tagen sollen ebenfalls untersagt werden können. Diese werden jedoch nicht konkret benannt. Dies solle über Verordnungen erfolgen, so Innenminister Reul.

    Auch für Anmelder:innen und Ordner:innen von Demonstrationen soll es Änderungen geben. So ist für Erstere vorgesehen, dass sie sich auf Einladungen zu Versammlungen namentlich nennen lassen. Außerdem soll es möglich werden, sie für Straftaten auf der entsprechenden Versammlung zu belangen.

    Ordner:innen wiederum sollen der Polizei samt Adresse mitgeteilt werden, wobei die Polizeikräfte sich vorbehalten können, Personen abzulehnen.

    Hochbrisant ist auch das vorgesehene „Störverbot“, welches die Be- und Verhinderung genehmigter Demonstrationen untersagen soll.

    Kritiker:innen sehen in dem Gesetz eine weitere Einschränkung demokratischer Freiheiten und antifaschistischen Protests. Während es nämlich oberflächlich so scheinen könnte, dass etwa das Militanzverbot vor allem uniformierte Faschist:innen träfe, könnten auch antifaschistische Proteste, bei denen sich viele Menschen oft schwarz kleiden, davon betroffen sein. Ebenso könnte das Verbot die Proteste der Klimagerechtigkeitsbewegung „Ende Gelände“ treffen, bei denen weiße Maler-Anzüge getragen werden.

    Das Verbot des Störens gestatteter Versammlungen wiederum könnte das Blockieren von Nazi-Aufmärschen in Nordrhein-Westfalen zukünftig zur Straftat werden lassen. Ebenso der Aufruf dazu.

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