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Mittwoch, Oktober 16, 2024
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    Gefängnis für das Anschreien von Polizist:innen – Landgericht bestätigt Urteil grundsätzlich

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    Am Dienstag hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein Skandal-Urteil im Prozess rund um eine Polizeikontrolle am Jamnitzer Platz bestätigt: Dabei sollen Polizisten angeschrien worden sein, zu irgendwelchen Berührungen zwischen Polizei und Protestierenden kam es dabei nicht. Das Landgericht schwächte das bisherige Urteil nun nur leicht ab: Ein 51-Jähriger erhielt 10 Monate auf Bewährung. Ein 32-Jähriger bekam 14 Monate ohne Bewährung – obwohl seine Anwesenheit bis heute fraglich ist.

    Ende Juni 2019 kam es zu einer willkürlichen Polizeikontrolle am Jamnitzer Platz in Nürnberg. Diese soll dabei durch eine Gruppe Menschen – jedoch nur mit Worten – unterbunden worden sein. Zu Berührungen zwischen Polizei und Menschengruppe, geschweige denn körperlichen Auseinandersetzungen, kam es dabei jedoch nicht.

    Selbst Staatsanwaltschaft und Zeug:innen der Polizei gaben im anschließenden Prozess vor dem Amtsgericht an, dass es weder zu Gewaltanwendung noch zu auch nur bloßen Berührungen der anwesenden Polizist:innen gekommen sei. Kapitalistische Medien hätten jedoch die Geschehnisse zu einem Versuch, „rechtsfreie Räume“ zu schaffen, gemacht, wie redside.tk berichtet.

    Dennoch wurde im Oktober durch das Amtsgericht Nürnberg ein Skandalurteil gefällt: 15 Monate ohne Bewährung für den 51-jährigen Jürgen und 18 Monate ohne Bewährung für den 32-jährigen Jan.

    Nürnberg: Eineinhalb Jahre Haft für angebliches Anschreien von Polizist:innen

    Landgericht mildert die Strafen etwas ab – bestätigt Urteil aber grundsätzlich

    Am 2. Februar fand nun am Landgericht die Berufungsverhandlung gegen die zwei Angeklagten statt. Im Verfahren wurde noch einmal deutlich, dass es zu keiner tätlichen Auseinandersetzung kam.

    Auch legte der Anwalt eines Beschuldigten ein Foto vor, welches ihn an einem anderen Ort noch kurz vor der Tat zeigte. Dennoch schenkte das Gericht der Polizeizeugin mehr Glauben.

    Strafverschärfend wurde zudem gewertet, dass die Angeklagten nicht selbst Ziel der Polizeikontrolle waren, sondern sich nur mit den Protestierenden solidarisierten.

    Das Landgericht bestätigte dann das Urteil im Grundsatz, milderte die Strafen jedoch ab:

    • Die Haftstrafe für den 51-jährigen Jürgen wurde in eine 10-monatige Bewährungsstrafe umgewandelt.
    • Die Haftstrafe für den 31-jährigen Jan bleibt, wurde aber auf 14 Monate heruntergesetzt.

    Die Betroffenen planen, gegen das Urteil vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in Revision zu gehen.

    „Politischer Prozess“

    In einer Pressemitteilung erklärte das „Solidaritätskomitee Jamnitzerplatz-Prozesse“ zu dem Urteil: „Klar ist, dass es bei diesem Prozess niemals um die tatsächlichen Geschehnisse ging, sondern einzig und allein ein Exempel statuiert werden sollte, um alle Menschen, die die Polizei kritisieren, dauerhaft abzuschrecken.“

    Der Protest sei vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gentrifizierung der Stadtviertel zu sehen – die notfalls mit Hilfe der Polizei durchgesetzt würde. „Jürgen sollte und Jan muss für seine oppositionelle Haltung ins Gefängnis. Mit dieser repressiven Strategie sehen sich weltweit Alle konfrontiert, die sich dem kapitalistischen Normalzustand von Verdrängung, Ausbeutung und Unterdrückung entgegenstellen“, so das Solidaritätskomitee weiter.

    Mit Bezug auf regelmäßige Berichterstattung zu Polizeiübergriffen in anderen Ländern stellte das Solidaritätskomitee fest: „’Leider’ sind diese Vorgänge nicht in Russland oder China geschehen: Die mediale Aufmerksamkeit und die Protestnoten hochrangiger Politiker wären uns sicher.“.

    Zudem stellten sie die Urteile in einen politischen Kontext mit anderen Verfahren gegen Neonazis. So müsse ein Mann 14 Monate ins Gefängnis „für eine Tat, die er nicht begangen hat“, während Markus H., der die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke beschaffte, 18 Monate auf Bewährung bekam.

     

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