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    Neues im Postrecht: Bundestag schränkt Postgeheimnis ein

    Immer wieder fänden Postarbeiter:innen durch Zufall, etwa wenn sie Empfänger:innen ermitteln, Drogen. Mit der Begründung, so den Darknet-Drogen-Versandhandel einschränken zu wollen, schränkt der Bundestag das Postgeheimnis ein.

    Seit diesem Freitag beschneidet eine Änderung im Postrecht das im Grundgesetz verankerte Postgeheimnis: Wenn Beschäftigte von Postdienstleistungsunternehmen zukünftig ein Paket bearbeiten, das ihnen – nach nicht weiter bestimmten – “tatsächlichen Anhaltspunkten” verdächtig erscheint, sind sie zukünftig verpflichtet, die gesamte Postsendung an Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

    Bisher hatten Beschäftigte lediglich die Befugnis, “inkriminierte” (also nicht legale) Güter zu übergeben, wenn sie durch Zufall aufgefallen waren. Andere Bestandteile der Postsendung unterlagen weiterhin dem Postgeheimnis.

    Durch die Gesetzesänderung ist das nun nicht mehr so, wenn Postbeschäftigte Inhalte vermuten müssen, die gegen eines der folgenden Gesetze verstoßen: Betäubungsmittel-, Arzneimittel- oder Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Anti-Doping-Gesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz.

    Bisher ergeben sich z.B. Zufallsfunde, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann oder beschädigt ist.

    Bis zu 500.000 Euro Strafe

    Die Motivation für Postbeschäftigte, lieber ein Paket oder Päckchen mehr anzuzeigen als eines zu wenig, ergibt sich dabei aus der drohenden Geldstrafe: sollten Beschäftigte verdächtige Päckchen nämlich nicht melden, droht dem Postunternehmen eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro.

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