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Freitag, April 19, 2024
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    Französisches Gericht spricht Frau schuldig, weil sie in der Ehe keinen Sex wollte

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    Der französische Kassationshof urteilte: Sex ist eine eheliche Pflicht. Deswegen soll eine 66-jährige Frau, die sich von ihrem gewaltätigen Ehemann getrennt hat, nun die alleinige Schuld (und damit die Kosten) der Scheidung tragen.

    In Frankreich wird bei einem Scheidungsprozess noch die Schuldfrage geklärt, also: Wer ist schuld am “Zerbrechen der Ehe”? Je nach dem, welchem:welcher Partner:in die Schuld zugesprochen wird, werden Unterhaltszahlungen berechnet.

    Dass erst ein französisches Gericht, dann ein Berufungsgericht diese Schuld bei einer Frau sah, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann trennte, sorgt jetzt für Aufsehen. Denn die Frau hatte die Scheidung eingereicht mit der Begründung, dass ihr damaliger Ehemann sowohl gewalttätig war, als auch sie vernachlässigte.

    Diese Begründung wog vor Gericht aber offensichtlich nicht so schwer wie die “ehelichen Pflichten”. Darunter versteht das Gericht Sex, und eben diesen – auf den der Mann ein Anrecht hätte – habe die Frau ihm seit 2004 verwehrt. Deswegen soll sie nun die volle Schuld für das Scheitern der 27-jährigen Ehe tragen. Dabei gibt es nicht einmal eine explizite gesetzliche Grundlage, die gemeinsame Sexualität zur ehelichen Pflicht erklärt.

    Die letzte Möglichkeit der 66-jährigen besteht nur darin, vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde einzureichen. Mit der Unterstützung frauenpolitischer Aktivist:innen möchte sie diesen Schritt nun gehen, um gegen das Urteil, das sie als “Skandal” empfindet, vorzugehen.

    Unterstützt wird sie dabei vor allem von den Organisationen “Fondation des femmes” und “Collectif contre le viol”. Sie schreiben in einer gemeinsamen Erklärung zum Urteil: „Die französische Justiz spricht damit den Frauen das Recht ab, ihr Einverständnis zu sexuellen Beziehungen geben zu können. Die Ehe ist keine sexuelle Leibeigenschaft, und darf das nicht sein.“.

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