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Freitag, April 19, 2024
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    10 Jahre Urteil zur Sicherungsverwahrung

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    Am 4. Mai 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig. 2013 folgten aufgrund dessen zahlreiche Reformen. Betroffene haben 10 Jahre nach dem Urteil aber weiterhin mit vielen Problemen zu kämpfen.

    Seinen historischen Ursprung hat die Sicherungsverwahrung in der NS-Zeit. Eingeführt 1933 durch das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ sollte sie die „Volksgemeinschaft“ vor „Gewohnheitsverbrechern“ schützen, indem sie diese auch nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe für unbestimmte Zeit inhaftiert hielt.

    Während das Gesetz in der DDR als Erbe des Faschismus angesehen und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, übernahm die BRD die Paragraphen. Es folgten mehrere Modifizierungen des Gesetzes, 1975 wurde die Höchstdauer für erstmalige Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre festgelegt – und 1998 wieder abgeschafft. Ebenso wurden die Anforderungen für eine Verhängung kontinuierlich gesenkt. Nachträglich, d.h. während des laufenden Strafvollzugs, kann die Sicherungsverwahrung seit 2004 angeordnet werden.

    Rückwirkungsverbot oder „Sonderopfer“

    Mit der Abschaffung der Höchstdauer wurde in mehreren Fällen die Sicherungsverwahrung rückwirkend auf unbestimmte Zeit verlängert. Für Menschen, die sich im Jahr 1998 in Sicherungsverwahrung befanden, stellten die neue Regelungen eine unabsehbare Verlängerung ihrer Haft dar.

    Da die nachträgliche Verlängerung von Strafen unter das Rückwirkungsverbot fällt, welches laut dem Grundgesetz genau dies verbietet, musste das Bundesverfassungsgericht erklären: Bei der Sicherungsverwahrung handele es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine präventive Maßnahme. Betroffene hätten ihre Strafe bereits vollständig verbüßt und würden ein „Sonderopfer“ für die Allgemeinheit leisten, die vor ihnen geschützt werden müsse, indem sie weiterhin inhaftiert blieben.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied daraufhin am 17. Dezember 2009, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung würde sich nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheiden, weswegen auch hier das Rückwirkungsverbot greife.

    Da es durch dieses Urteil zu unterschiedlichen Entscheidungen durch deutsche Gerichte kam, wie mit Betroffenen nun umgegangen werden sollte, musste erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Am 4. Mai 2011 wurden diesmal alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Freigelassen wurde aber niemand – bis zum Juni 2013 sollten neue Regelungen gefunden werden, in der Zwischenzeit galten Übergangsregelungen.

    Reformen mit geringer Wirkung

    Mit der Erklärung der Verfassungswidrigkeit wurde die Argumentation, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung um ein „Sonderopfer“ anstelle einer Strafe handele, nicht aufgegeben. Stattdessen zielten die Neuregelungen darauf ab, den Unterschied zwischen ihnen und dem Strafvollzug deutlicher zu gestalten.

    Durch intensive Betreuung, therapeutische Angebote, mehr Personal und bessere Räumlichkeiten solle die Gefährlichkeit der „verwahrten“ Menschen so minimal wie möglich gehalten werden. Betroffene, wie zum Beispiel Thomas Meyer-Falk, berichten jedoch von schlechten Lebensumständen und kompletter Per­s­pek­tiv­lo­sig­keit.

    Die Hoffnung auf Entlassung aus der Sicherungsverwahrung sei sehr gering, ein Leben in Gefangenschaft bis zum bitteren Ende wahrscheinlicher. Von einem ‘freiheitsorientierten’ Vollzug könne nicht die Rede sein, wenn weder technische noch praktische Mittel vorhanden seien, diesen zu verwirklichen und schon Rechtsansprüche – wie vier Ausführungen pro Jahr – das System an seine Grenzen brächten. Zwar hätten sich die Lebensbedingungen durch die Reformen  zum Teil qualitativ verbessert, jedoch sei von der Hoffnung, die das Urteil 2011 in so Mancher und Manchem geweckt hatte, heute kaum noch etwas übrig.

     

     

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