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Freitag, April 19, 2024
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    Amazon verbietet Arbeiter:innen FFP2-Masken zu tragen – weil sie dann zu viele Pausen brauchen

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    Der Versandriese Amazon untersagt seinen Mitarbeiter:innen die Benutzung von FFP2-Masken. Mit ihnen müssten zu lange Pausen gemacht werden. Damit verstößt der Konzern jedoch nicht gegen geltende Vorschriften, da gewöhnliche OP-Masken erlaubt sind. Diese schützen jedoch weniger vor einer Corona-Infektion.

    Wie ARD-Panorama berichtet, soll in einem Amazon-Lager in Winsen südöstlich von Hamburg ein Aushang darauf hingewiesen haben, dass nur noch OP-Masken getragen werden dürften, FFP2-Masken waren rot durchgestrichen.

    Grund für die Arbeitsanweisung sei die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ausgesprochene Empfehlung, denjenigen FFP2-Träger:innen, die maximal zwei Stunden bei harter körperlicher Arbeit damit arbeiten würden, eine dreißigminütige maskenfreie Zeit einzuräumen. Diese zusätzliche Pausenzeit würde von Amazon nicht geduldet werden, obwohl FFP2-Masken eine höhere Sicherheit vor Corona-Infektionen gewährleisten.

    Wenn Pause, dann unbezahlt

    Obwohl sich der Konzern nicht explizit zu dem Verbot geäußert habe, könnte das Tragen von FFP2-Masken Mitarbeitenden gestattet werden, wenn sie eine Ausnahmeregelung beantragen würden.

    Für die OP-Masken, die von Amazon täglich bereitgestellt werden würden, seien keine zusätzlichen Pausenzeiten notwendig. Sollten aber Pausen in Anspruch genommen werden, um sich vom Tragen der Masken zu erholen, so werden diese vom Überstundenkonto abgezogen und unbezahlt verrechnet.

    Lockdown auf dem Rücken der Paketarbeiter:innen

    Laut verschiedener Gewerkschafts- und Einzelhandelsvertreter:innen würde auch in anderen Branchen das Tragen von FFP2-Masken ungern gesehen, da dies durch die notwendigen Pausenzeiten zu höheren Kosten führen würde. Demnach sei der Fall bei Amazon nur die Spitze des Eisberges.

    Die Arbeitsschutzverordnung von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) sieht bisher keine generelle FFP2-Pflicht am Arbeitsplatz vor. Wenn Abstände und Belüftung eingehalten werden könnten und eine Aerosol-Übertragung ausgeschlossen ist, sei auch das Arbeiten gänzlich ohne Maske möglich, so das Ministerium.

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