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Samstag, April 20, 2024
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    Bundesnotbremse beschlossen – Verfassungsklage auf dem Weg

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    Der Bundesrat hat die sogenannte “Bundesnotbremse” trotz umfassender Kritik gebilligt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz bereits unterzeichnet – jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Opposition bereitet derweil eine Verfassungsklage vor.

    Der Bundesratspräsident Reiner Haseloff teilte mit, dass der Bundesrat keinen Einspruch gegen die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes einlegen wolle. Zwar gäbe es heftige Kritiken, diese in Änderungen umzusetzen koste jedoch zu viel Zeit. Unter anderem die Ausgangsbeschränkungen seien als “verfassungsrechtlich problematisch” diskutiert worden. Die Zustimmung des Bundesrats war für die Verabschiedung des Gesetzes nicht nötig. Noch am selben Nachmittag unterzeichnete der Bundespräsident das Gesetz.

    Neben der Kritik, dass die Bundesnotbremse einschneidende Maßnahmen beinhalte, deren Effektivität in keinem Verhältnis zu den Einschränkungen stünden, wurde noch eine andere Kritik laut: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bemängelte, dass die Maßnahmen noch zu unkonkret seien: “Der Konstruktionsfehler von diesem Bundesgesetz ist: Sie schließen bei 165, warten dann fünf Tage, dass sie unter 165 sind – zum Beispiel 160 – und dann öffnen sie wieder. Dann kann ich jetzt schon vorhersagen: Eine Woche später sind sie wieder über 165 und schließen”

    Was sagt die Notbremse aus?

    Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, müssen Menschen sich jetzt ab 22 Uhr in der eigenen Wohnung aufhalten. Allein zu spazieren oder zu joggen soll bis 24 Uhr erlaubt sein.

    Im Fall einer gezogenen Notbremse dürfe sich außerdem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geschäfte dürften mit Einschränkungen nur für diejenigen öffnen, die nach einem negativen Test einen Termin gebucht haben.

    FDP-Mitglieder bereiten Verfassungsklage vor

    Mehrere Prominente der FDP bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Zu ihnen gehören unter anderem FDP-Chef Christian Lindner, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sowie Fraktionsvize Michael Theurer. Die Kläger werden durch Thorsten Kingreen vertreten, der im Sommer bereits in ähnlicher Angelegenheit für die FDP tätig gewesen war.

    Laut SPIEGEL-Informationen liege der Fokus der Beschwerde auf der Ausgangssperre.

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