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Donnerstag, März 28, 2024
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    Merkel bereitet Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor – dann können vom Bund Ausgangssperren durchgesetzt werden

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    Angela Merkel bereitet eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vor. Damit will sie dem Bund mehr Macht geben, Maßnahmen zu treffen, die ein Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Dabei geht es auch um massive Grundrechtseingriffe wie z.B. eine bundesweite Ausgangssperre. Derweil wurde die geplante Bund-Länder-Konferenz für Montag abgesagt.

    Nach der gescheiterten Bund-Länder-Konferenz am 22. März hatte Merkel in einem ihrer wenigen persönlichen Interviews am 28. März bei Anne Will angekündigt, das Infektionsschutzgesetz möglicherweise ändern zu wollen. Zuvor wolle sie jedoch beobachten, ob die Länder die besprochene „Notbremse“ durchführten. Dabei schwebten Merkel wohl auch insbesondere Maßnahmen wie Ausgangssperren vor.

    Bei der letzten Bund-Länder-Konferenz war das die Wunsch-“Lösung“ des Kanzleramts gewesen. Nur weil sich damals eine bundesweite Ausgangssperre nicht im Konsens mit den Ländern durchsetzen ließ, wurde überhaupt die Idee des „Oster-Lockdowns“ beschlossen – der dann – nach Druck aus der Industrie – ebenfalls wieder verworfen wurde.

    Mittlerweile haben einige Teile Deutschlands schärfere Lockdown-Regelungen getroffen. So wurden beispielsweise in Hamburg und Berlin Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Auch in vielen einzelnen Kommunen waren solche Maßnahmen in Kraft.

    Doch Merkel reicht das nicht. Wie Medien gestern übereinstimmend berichteten, bereitet sie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, mit dem bisher die Maßnahmen auf Länderebene durchgesetzt wurden. Es solle so angepasst werden, dass in Zukunft auch ab einer Inzidenz von 100 allein von Bundesebene aus Entscheidungen getroffen werden können.

    Unterstützung in CDU/CSU

    Vorangetrieben wird die Initiative derzeit im Parlament von den CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas. In einem Schreiben an die CDU/CSU-Fraktion erklärten sie: das Ziel müsse sein, “dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten”. 52 Unionsabgeordnete hatten die Erklärung unterzeichnet.

    Gestern legte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nach. Das Infektionsschutzgesetz könne innerhalb kürzester Zeit geändert werden, “wenn die Beteiligten alle wollen”, sagte der CDU-Politiker im ZDF. Die entsprechende Gesetzgebung lasse sich in den beiden nächsten Sitzungswochen “oder zur Not auch in einer Sitzungswoche” verabschieden.

    Dabei könne er sich auch vorstellen, den Bundesrat über den Weg eines „Einspruchgesetzes“ zu umgehen. Dies tritt auch dann in Kraft , wenn es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zuvor keine Einigung gegeben hat. Dazu wäre aber – in einer erneuten Abstimmung im Bundestag – eine absolute Mehrheit erforderlich.

    Derweil wurde die geplante Konferenz von Bund und Ländern für Montag abgesagt, während im Hintergrund Beratungen über die Gesetzesänderung stattfinden.

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