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Beratungsstellen: Mehr rechte Gewalt in 8 Bundesländern als das BKA für ganz Deutschland sieht

Der „Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt“ (VBRG) zählte im vergangenen Jahr 1.322 rechte und rassistische Angriffe. Obwohl seine Beratungsstellen nur in der Hälfte aller Bundesländer tätig sind, registrierten sie damit deutlich mehr Angriffe, als das Bundeskriminalamt (BKA) mit 1.092 rechts motivierten Gewalttaten für ganz Deutschland angab.

Unter den 1.922 direkt von den Attacken Betroffenen befanden sich 339 Kinder und Jugendliche. In mehr als 77 Prozent der Fälle handelte es sich um Körperverletzung. Elf Menschen wurden durch rechte Gewalttaten ermordet, darunter die neun Opfer des Anschlags von Hanau im Februar 2020. Rund zwei Drittel der Angriffe bezeichnen die Beratungsstellen als klar rassistisch motiviert, da sie sich vor allem gegen Migrant:innen bzw. in den Augen der Täter:innen „nicht deutsch aussehende“ Menschen richteten.

Trotz der massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die Corona-Maßnahmen registrierten die Beratungsstellen in den ostdeutschen Bundesländern, sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein 2020 fast genauso viele Angriffe wie im Jahr 2019.

2019 gingen die Zahlen des BKA für ganz Deutschland und die der Beratungsstellen für die acht Bundesländer noch weiter auseinander als für das letzte Jahr: 2019 hatte das BKA für das gesamte Bundesgebiet lediglich 759 rechte Gewalttaten erfasst, während die Opferberatungsstellen allein in acht Bundesländern auf 1.347 rechte Angriffe kamen.

Für die Beratungsstellen ist klar, dass das weite Auseinanderklaffen der Zahlen mit mangelnder Sensibilität der Behörden zu tun habe. Viele rechte Taten würden von Polizei und Justiz weiterhin nicht als solche erfasst und als einfache Kriminalität eingestuft, kritisieren sie. Dazu komme häufig auch eine schleppende oder gänzlich fehlende Strafverfolgung. Als Beispiele werden genannt der Neonazi- Angriff auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt 2014 oder der rechte Angriff auf zwei Fotojournalisten im thüringischen Fretterode 2018, wo es trotz Videoaufnahmen bis heute keinen Prozess gibt.

Benjamin Steinitz vom „Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus“ kritisiert außerdem eine mangelnde Sensibilität der Behörden auch bei antisemitischen Straftaten. So werde z.B. der Angriff eines Mannes mit einem Klappspaten auf einen jüdischen, Kippa-tragenden Studenten in der Nähe einer Hamburger Synagoge vergangenes Jahr von der Justiz nicht als antisemitische Straftat gewertet, obwohl der Angreifer einen Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz bei sich trug.

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