Bundesweite Proteste am 15. Mai – Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat.
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