Bundesweite Proteste am 15. Mai – Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat.