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Freitag, März 29, 2024
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    Verfassungsschutz reichte erneut Informationen im Fall Amri nicht rechtzeitig ein

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    Am 19. Dezember 2016 steuerte Anis Amri einen LKW in eine Menschenmenge und tötete ein Dutzend Menschen. Der zur Aufklärung eingerichtete parlamentarische Ermittlungsausschuss hatte gerade die Beweisaufnahme beendet, als bekannt wurde: Der Verfassungsschutz verfügt über rund zehn weitere Aktenordner mit Informationen zu Amris Umfeld, die noch nicht eingereicht wurden.

    Der Verfassungsschutz hatte lange versucht, die Akte Amri als “reine Polizeisache” darzustellen. So stand zunächst das LKA NRW in der Kritik, einen Spitzel in nächster Nähe des Attentäters eingesetzt zu haben. Für einen möglichen Mitwisser habe das Bundesinnenministerium eine Abschiebung durchgesetzt, sodass dieser nun in Tunesien untergetaucht ist und vom Ermittlungsausschuss nicht mehr als Zeuge angehört werden kann.

    Das Bundesinnenministerium bekundete zuvor “ein erhebliches Interesse daran, dass die Abschiebung erfolgreich verlaufen soll”. Ein möglicher Hintergrund ist, das die betreffende Person nicht nur islamistischer Fundamentalist, sondern auch Kontaktperson des marokkanischen Geheimdienstes war. Dieser hatte das BKA mehrmals vor Amri gewarnt.

    Wenig später wurde bekannt: Das Umfeld Amris war alles andere als “reine Polizeisache”. Auch der Verfassungsschutz installierte eine Kontaktperson in nächster Nähe des späteren Attentäters. Recherchen des ARD-Politikmagazins “Kontraste”, des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) und der Berliner Morgenpost legen nahe, dass der Verfassungsschutz diese Quelle vertuschen wollte.

    Verfassungsschutz in Amris Umfeld

    Demnach soll der Geheimdienst die ‘Quelle’ bereits seit 2014 für „gefährliche Islamisten“ in Berlin in dem “besonders stark radikalisierten Teil der islamistischen Szene“ eingesetzt haben. Der Spitzel besuchte auch die Moschee „Fussilet 33“ in Berlin-Moabit, in der sich der spätere Attentäter Anis Amri oft aufhielt.

    Doch bis heute wurde dieser Umstand geheimgehalten. So hatte die Bundesregierung im Januar 2017 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt: „Im Umfeld des Amri wurden keine V-Leute des BfV eingesetzt.“ Dem Berliner Sonderermittler Bruno Jost wurde durch das BfV mitgeteilt, man habe „keine eigene Informationsbeschaffung zu Amri betrieben“. Wenig später musste das BfV bekannt geben, die Informationen aus Quellenschutzgründen geheim gehalten zu haben.

    Transparenz? – Erneut falsche Aussagen

    Vor Abschluss der Beweisaufnahme hatte jede beteiligte Institution dem Ermittlungsausschuss zugesichert, dass alle bekannten Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Auch der Verfassungsschutz bestätigte in diesem Zusammenhang, alle angeforderten Akten weitergereicht zu haben.

    In der vergangenen Woche musste das Bundesinnenministerium jedoch einräumen, dass diese Aussage falsch war. “Entgegen der bisherigen Annahme” wären noch rund zehn Aktenordner nachzureichen. Diese Unterlagen betreffen offenbar vor allem Personalakten zu Kontakten aus Amris Umfeld. Nach Informationen des WDR seien auch Informationen eines Hinweisgebers bisher nicht weitergereicht worden. Er hatte sich an den Verfassungsschutz gewandt und Aussagen über Besucher der Fussilet-Moschee gemacht.

    Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke erklärte dazu, dass es sich um einen Fehler, nicht um bewusstes Zurückhalten handele. Diese Erklärung schien Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Martina Renner nicht zu überzeugen: “Der Eindruck verfestigt sich, dass die Erklärung ‘Behördenversagen’ nicht wirklich überzeugt”.

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