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Samstag, April 20, 2024
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    Wirtschaftskrise: Insolvenzrecht greift wieder – Pleitewelle befürchtet

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    Über ein Jahr hatte die Bundesregierung die Insolvenzpflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Ab Mai greift sie wieder. Nachdem die Zahl der Unternehmenspleiten in der Krise künstlich niedrig gehalten wurde, rechnen Insolvenzexperten jetzt mit einem „spürbaren Anstieg“.

    Wirtschaftskrisen bedeuten für kapitalistische Unternehmen in aller Regel massive Umsatzeinbrüche. Weil im Konkurrenzkampf mehr Waren produziert worden sind als die Bevölkerung kaufen kann, stürzen die Preise in den Keller.

    Schwächere Unternehmen, die zum Beispiel bereits hoch verschuldet sind, können eine solche Krise häufig nicht überstehen. Sind sie zahlungsunfähig oder übersteigen ihre Schulden ihr Vermögen, greift in Deutschland die Pflicht zum Insolvenzantrag.

    In diesem Fall geht die Verfügungsgewalt über das Unternehmen an einen Insolvenzverwalter, der die Aufgabe hat, das Unternehmen zu sanieren – etwa durch Personalabbau oder Verkauf von Firmenteilen – oder aber ganz abzuwickeln, d.h. dicht zu machen.

    Kriseneinbruch 2020

    Eine solche Situation hat vielen Firmen im März 2020 gedroht, als die Corona-Pandemie und die staatlichen Lockdown-Maßnahmen eine schon bestehende kapitalistische Überproduktionskrise erheblich verschärft hatten. Schon in den Monaten davor hatten Berichte über hunderttausende hoffnungslos überschuldete sogenannte „Zombie“-Firmen in Deutschland die Runde gemacht.

    Voraussage: Hunderttausende Unternehmen stehen in Deutschland vor Pleite

    Im Angesicht einer drohenden Lawine von Firmenpleiten und damit einhergehenden Massenentlassungen hat die Bundesregierung im letzten Jahr dann zu einem ungewöhnlichen Mittel gegriffen: Sie setzte die Insolvenz-Antragspflicht einfach zeitweise aus.

    Von März bis September 2020 war kein Unternehmen in Schieflage mehr zum Insolvenzantrag verpflichtet, nicht einmal bei Zahlungsunfähigkeit. Seit Oktober galt die Befreiung von der Insolvenzpflicht dann immer noch für überschuldete Firmen. Hinzu kam die Möglichkeit für Unternehmen, staatliche Hilfspakete in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis: Trotz einiger prominenter Fälle von Insolvenzen wie Vapiano, Galeria Karstadt Kaufhof, Esprit und Maredo lag die Zahl der Firmeninsolvenzen im Jahr 2020 mit 16.000 auf einem Rekordtief.

    Insolvenzantragspflicht noch bis Ende April ausgesetzt

    Insolvenzrecht greift ab Mai wieder

    Diese Regelung ist mit dem 30. April jedoch ausgelaufen. Das bedeutet, dass überschuldete Unternehmen in Zukunft wieder innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Inzwischen hat der Staat jedoch noch eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen. Im Zuge eines neuen „Schutzschirmverfahrens“ können sich Firmen, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind, nun auch in Eigenregie, das heißt ohne externen Insolvenzverwalter, sanieren. Hierfür muss nur eine Mehrheit der Gläubiger zustimmen. Gelockert ist das Insolvenzrecht also de facto weiterhin.

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    Droht jetzt eine Pleite-Lawine?

    Insolvenzexperten wie die Wirtschaftsauskunftei “Creditreform” und das “Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung” (ZEW) rechnen angesichts des Auslaufens der Sonderregel dennoch mit einem deutlichen Anstieg der Firmeninsolvenzen im zweiten Halbjahr 2021.

    Der Vorsitzende des “Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands” (VID), Christoph Niering, ist der gleichen Meinung, ebenso wie der Sanierungsexperte Lucas Flöther. Arbeiter:innen in Deutschland könnten in den nächsten Monaten also vermehrt die Folgen von Firmensanierungen und -abwicklungen zu spüren bekommen.

    Dazu passt, dass die Zahl der Unternehmensfusionen und -übernahmen nach einem deutlichen Einbruch im letzten Jahr bereits seit einiger Zeit wieder nach oben schießt. Filialschließungen und Stellenstreichungen wie bei Karstadt Kaufhof könnten in Zukunft also auch vielen anderen Belegschaften drohen.

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