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Freitag, April 19, 2024
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    G7: Führt die „globale Mindeststeuer“ zur globalen Steueroase?

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    In der letzten Woche haben sich die Finanzminister der G7-Staaten auf eine „globale Mindeststeuer“ für Unternehmen geeinigt. Der Bundesfinanzminister spricht von einer „Steuerrevolution“. Für viele Länder würde ein Satz von 15 Prozent jedoch gerade eine deutliche Senkung der Unternehmenssteuern bedeuten. Der britische Finanzminister will dennoch Ausnahmeregeln für den Finanzsektor heraushandeln.

    Die Statements der G7-Finanzminister:innen klangen nicht weniger als bombastisch. Janet Yellen aus den USA sprach von einem „beispiellosen Schritt“. Rishi Sunak aus Großbritannien nannte die Einigung „historisch“. Und der deutsche Finanzminister Olaf Scholz wollte gar eine „Steuerrevolution“ sehen. Die Ministerrunde der G7 hatte sich in der vergangenen Woche auf eine „globale Mindeststeuer“ für Unternehmen geeinigt. Diese soll 15 Prozent betragen. Unternehmen sollen zudem nicht mehr nur dort steuerpflichtig sein, wo sie ihren Firmensitz haben, sondern überall dort, wo sie ihre Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

    Die Maßnahme wird von den G7-Staaten als wichtiger Schritt gegen Steuerdumping dargestellt. Hintergrund ist, dass große Monopolkonzerne wie Amazon, Google und Facebook trotz Milliardengewinnen häufig wenig bis gar keine Steuern bezahlen. Ein beliebtes Mittel hierzu ist die Verlagerung des Unternehmenssitzes in Länder mit niedrigen Steuersätzen wie Irland oder Luxemburg. Wie der britische Guardian kürzlich aufdeckte, hat Amazon im Jahr 2020 trotz eines Rekordumsatzes von 44 Milliarden Euro in der EU keinerlei Körperschaftssteuer gezahlt. Ausschlaggebend war hierfür, dass das Unternehmen in seiner Luxemburger Niederlassung einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro geltend machte.

    Mindeststeuer auf dem Niveau von Steueroasen

    Glaubt man den G7-Verlautbarungen, soll mit derartigen Praktiken in Zukunft Schluss sein. Doch inzwischen mehren sich die Argumente dafür, dass diese Darstellung nicht zutrifft. So weist die Tagesschau auf das Kleingedruckte in der G7-Abmachung hin. Dort stehe nämlich, dass die Reform nur Unternehmen treffen solle, die eine Gewinnmarge von mindestens zehn Prozent haben. Amazon aber gäbe seine Gesamtmarge nur mit drei Prozent an. Unternehmen könnten also durch bilanzielle Tricks ihre Gewinne weiterhin kleinrechnen und dadurch der in Frage stehenden Mindeststeuer entgehen.

    Noch schwerer wiegen dürfte jedoch das Argument, dass die Mindeststeuer von 15 Prozent ohnehin viel niedriger liegt als die bisherigen Unternehmenssteuersätze in zahlreichen Ländern. Für Deutschland etwa wird der Unternehmenssteuersatz mit etwa 30 Prozent angegeben, für die EU mit 21,3 Prozent und für Großbritannien mit 19 Prozent. Die britische Nichtregierungsorganisation Oxfam kritisiert daher, dass das gesamte Steuerniveau durch die „Mindeststeuer“ eher abgesenkt als erhöht werde. Es sei zudem „absurd“, dass die G7 eine weltweite Mindeststeuer aufsetzen wolle, „die den niedrigen Steuersätzen in Steueroasen wie Irland, der Schweiz oder Singapur ähnlich ist“, wie Oxfam-Geschäftsführerin Gabriela Bucher kritisierte. In Irland etwa liegt der Steuersatz bei 12,5 Prozent.

    Nicht zuletzt wäre nach dem komplizierten G7-Regelwerk kein Land verpflichtet, die Mindeststeuer auch tatsächlich zu erheben. Irland könnte also auch nach Einführung der Mindeststeuer an seinen 12,5 Prozent festhalten. Allerdings dürfte das Mutterland des Unternehmens in diesem Fall den Differenzbetrag zu den 15 Prozent selbst eintreiben. Diese Regel wiederum würde eine Stärkung großer Staaten wie den USA bedeuten.

    Die „Unternehmenssteuer“ gibt es gar nicht

    Überhaupt ist beim Begriff der „Unternehmenssteuer“ Vorsicht geboten: Eine solche gibt es offiziell nämlich gar nicht. Und was unter diesem Begriff konkret zu verstehen ist, unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland fallen darunter unter anderem die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Hinter letzterer verbirgt sich aber nichts anderes als die Mehrwertsteuer, die von den Unternehmen eins zu eins an die Verbraucher:innen weitergegeben wird. Ein Teil der sogenannten „Unternehmenssteuern“ wird also in Wahrheit gar nicht von den Unternehmen bezahlt, sondern im Wesentlichen von der Arbeiter:innenklasse. Damit sagt die Höhe des „Unternehmenssteuersatzes“ also auch wenig darüber aus, wie viel Geld aus dem Staatshaushalt tatsächlich aus den Unternehmenskassen stammt.

    Verhandlungen beginnen erst

    Ohnehin hat der Beschluss der G7-Staaten erst einmal keinerlei praktische Auswirkungen. Die eigentlichen Verhandlungen um die Ausgestaltung der weltweiten Steuererhebung beginnen jetzt erst. Im Oktober wird der Plan dem Treffen der G20-Staaten in Rom vorgelegt. Hier stehen also komplizierte Verhandlungen mit Ländern wie China, Russland und Brasilien an. Um der Regelung am Ende Wirksamkeit zu verleihen, müssten noch alle 139 Staaten zustimmen, die der Kooperation „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) unter dem Dach der OECD angehören. Ob dies passiert und mit welchem Ergebnis, dürfte weitgehend offen sein.

    Dass ein Abkommen am Ende keinesfalls sicher ist, wird jedenfalls schon eine Woche nach der Einigung der G7-Runde deutlich. Denn der britische Finanzminister, der vor einer Woche noch von einem „historischen Beschluss“ gesprochen hatte, verhandelt einem Bericht des Focus zufolge bereits an Sonderregeln für die britische Finanzmetropole London. Banken und Fonds sollen demnach von der Mindeststeuer ausgenommen bleiben. Derartige Ausnahmen würden demnach auch von anderen europäischen Ländern gefordert.

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