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Freitag, April 19, 2024
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    Homofeindliche Gewalt gegen Sven: Staatsanwaltschaft behindert Aufklärung um jeden Preis

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    Sven W. kämpft seit mehreren Jahren vor Gerichten für sein Recht. Als schwuler Mann hat er auf einer Pride Parade homofeindliche Polizeigewalt erlebt. Die Justiz versuchte eine zermürbende Täter-Opfer-Umkehr. Nun wird bekannt: Das Verfahren gegen die eigentlichen Täter in Uniform wurde gegen ein Bußgeld stillschweigend beendet.

    Insgesamt drei Mal saß der junge Sven W. als Angeklagter vor Gericht. Sein Streit für Gerechtigkeit nahm seinen Anfang im Sommer 2016: Nach einem Streit in einer Fast-Food-Restaurant erlebt er Gewalt durch mehrere Polizeibeamte. Die Gewalt setzt sich auf der Wache fort und ist eindeutig homofeindlich motiviert. Sven schildert, als “dumme Schwuchtel” beschimpft worden zu sein.

    Sven bleibt stark gegen homofeindliche Polizeigewalt

    Dennoch sind es nicht die Schläger in Uniform, die sich als Angeklagte verantworten müssen, sondern Sven selbst, wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „falscher Verdächtigung“. Drei Gerichte sprechen ihn frei, das Landgericht nennt seinen Prozess sichtlich gerührt “beschämend”. Doch die Staatsanwaltschaft ignoriert das und leitet immer weitere Prozesse ein.

    Verfahren gegen Polizisten eingestellt

    Zunächst hatte die Kölner Staatsanwaltschaft gänzlich darauf verzichtet, Anklage gegen die Täter zu erheben. Zwei Richter, denen Sven gegenüber saß, hatten in der Beweisaufnahme nahe gelegt, dass seitens der Polizisten strafbares Verhalten erkennbar sei.

    Letztlich hatte die Staatsanwaltschaft doch ein Verfahren gegen die Polizisten eingeleitet. Gegen einen geringfügigen Bußgeldbetrag stellte sie dieses auch wieder ein. Obwohl der Fall medial große Wellen schlug, machte die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen nicht öffentlich. Die selbe Staatsanwältin, die sich mit den Freisprüchen für Sven nicht zufrieden gab, stellte das Verfahren gegen die Polizisten ein.

    Fadenscheinige Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

    Nun rechtfertigte sich die Staatsanwaltschaft und war sich nicht zu schade, aus eben den Gerichtsverfahren zu zitieren, die die Polizei schwer belasteten. Eine mutmaßlich illegale Blutentnahme sei durch Probleme in den Arbeitsabläufen entschuldbar. Körperliche Gewalt durch Polizeibeamte habe es wohl gegeben, aber die Frage, wer zuerst geschlagen hätte, sei noch nie gestellt worden. Für jeden der belastenden Punkte fand die Staatsanwaltschaft eine “kreative” Rechtfertigung.

    Besonders brisant: Die Einstellung des Verfahrens fand statt, obwohl die mediale Reichweite und der aktivistische Rückhalt für Sven durchaus auf öffentliches Interesse an Aufklärung schließen lassen. Die Staatsanwaltschaft erfindet eine neue Differenzierung: Zwischen “öffentlichem Strafverfolgungsinteresse” und öffentlicher “Interessiertheit” müsse unterschieden werden. Das Magazin queer.de bezieht Stellung: “Anders ausgedrückt: Was öffentliches Interesse ist, entscheiden nicht Medien durch ihre Themenwahl und Bürger*innen durch ihre Aufmerksamkeit und Empörung, sondern die Staatsanwaltschaft selbst.”

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