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Dienstag, April 16, 2024
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    Abschiedsreise, Klassenfahrten, Ferienfreizeiten: Auf dem Rücken der pädagogischen Fachkräfte? Nicht länger mit uns!

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    Der Sommer ist da! Hurra! Für viele Pädagoginnen und Pädagogen schwingen neben der Vorfreude auf die schönen warmen Monate und die tolle Zeit mit kleinen und großen Abenteuern, die wir draußen mit den Kindern verbringen können, allerdings noch ganz andere Gedanken mit. In vielen Arbeitsbereichen des sozialen Miteinanders stehen dann nämlich Abschiedsreisen, Klassen- oder Ferienfahrten an, die die Arbeitnehmer:innen jedes Jahr auf´s Neue vor Herausforderungen stellen. – Ein Kommentar von Emilia Zucker

    Warum ist das so?

    Weil an diesen mehrtägigen Ausflügen die Arbeitszeitregelungen mit Füßen getreten werden. Egal in welches Bundesland wir schauen, egal auf welche: Träger. Offiziell halten sich die Ausrichtenden natürlich alle an diese Regelungen. Alle können ihre Betriebsvereinbarungen vorlegen, in denen geregelt ist, dass Arbeitszeiten unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden dürfen, dass es Ausgleichszeiten gibt oder vorgefertigte Dienstpläne, um die Ruhe- und Bereitschaftszeiten der Arbeitnehmer:innen während der Mehrtagesfahrt nachzuweisen.

    Frage ich Pädagog:innen nach der Umsetzung dieser Vereinbarungen in der Praxis, kommen mir sarkastisches Lachen, wütendes Abwinken, vorsichtiges und kritisches Hinterfragen entgegen. Es wird schnell klar, aus meiner eigenen Erfahrung und der anderer Arbeiter:innen: Nirgendwo sind die Vereinbarungen in der Realität umsetzbar, wenn wir unserer pädagogischen Verantwortung und unserem Anspruch den Kindern gegenüber, unserer Aufsichtspflicht und der Fürsorge für unsere Kolleg:innen gerecht werden wollen.

    Hätten die städtischen Einrichtungen und sozialen Träger diese Betriebsvereinbarungen nicht, hätten die zuständigen Aufsichtsbehörden wahrscheinlich pausenlos Bußgeldbescheide auszustellen. Und diese Bußgelder wären von immenser Höhe. Doch in der Praxis, in den Kindertageseinrichtungen, im Hort, in den stationären oder teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen wird getrickst, übergangen und emotional manipuliert. Ganz zu Schweigen davon, wie es sozial verträglich sein kann, in bestimmten Lebenssituationen – als alleinerziehende Mutter beispielsweise oder psychisch belastete Person – teilweise über 14 Tage mit Kindern und Jugendlichen einer Einrichtung an einen anderen Ort zu fahren. Und als Arbeitgeber:in wie selbstverständlich davon auszugehen – „wir haben Ihnen im Bewerbungsgespräch ja mitgeteilt, dass dies Teil unserer Konzeption ist“ – , dass dies alles mit unserer Lebensrealität zu vereinbaren wäre.

    Natürlich sind diese Ferienfahrten und mehrtägigen Ausflüge für uns als Pädag:innen eine wertvolle, sehr nahe und schöne Zeit mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, voll mit Abenteuern und tollen Momenten, und dennoch sind sie sehr kräftezehrend. Wir Betreuer:innen wissen und kennen das. Denn wir tragen für den gesamten Zeitraum Verantwortung und lassen unsere Kolleg:innen nicht damit allein. Wir stehen auf, auch wenn wir offiziell keinen Dienst haben, trösten Kinder wegen schlimmer Albträume, Bauch- und Heimweh. Wir sind von früh bis spät auf den Beinen, sind für die Kinder da, wollen ihnen eine tolle Zeit bescheren und ihnen nachhaltige Eindrücke und Erfahrungen mit auf ihren Lebensweg geben. Lösen Konflikte, geben Grenzen zur Orientierung und prägen nachhaltig.

    Doch in diesem Zeitraum gibt es keine adäquate Zeit für uns als Menschen, um sich von der Lohnarbeit und somit von den herausfordernden Situationen und der großen Verantwortung zu erholen. Denn wir sind nicht zu Hause, nicht im eigenen Bett, nicht bei unserer Familien und Freund:innen und haben keine Freizeit. Auch wenn unsere Arbeitgeber:innen uns das mit den Dienstplänen unterjubeln wollen.

    Wie kann denn so etwas sein?

    Vorstände, Chefs von sozialen Unternehmen, Träger nehmen es scheinbar leichtfertig in Kauf, dass dies auf dem Rücken der Pädagog:innen ausgetragen wird. Solange sie rechtlich abgesichert sind, können diese „Leistungen“ einer Ferienfahrt, Klassenfahrt oder Abschlussfahrt konzeptionell toll vor den Jugendämtern angepriesen werden. So machen sie sich „wettbewerbsfähiger und attraktiver“.

    Warum sie allerdings nicht bereit sind, diese Leistungen dann mit dem zuständigen Jugendamt zu verhandeln und angemessen bezahlen zu lassen, damit das Personal dann tatsächlich die gesamte Zeit angerechnet bekommt und dafür entlohnt wird, gibt allen ein Rätsel auf. Doch solange so viele pädagogische Fachkräfte, ohne Widerstand nach oben zu signalisieren, weiterhin mitfahren, und die Chef:innen uns ohne große Reibungsverluste auf diese Fahrten schicken können, wird es auch weiterhin so funktionieren.

    So sind viele Kolleg:innen in dieser Branche damit konfrontiert, 24 Stunden Verantwortung zu übernehmen, mindestens 14 bis 16 davon aktiv, davon aber nur 7 bis 8 Stunden berechnet zu bekommen. Die restlichen Stunden leisten wir demnach in unserer Freizeit!

    Sprechen wir dieses Vorgehen an, wird schnell in Frage gestellt, ob wir denn unseren Job nicht gern hätten und ihn nicht mit Herzblut machten für die Entwicklung der Kinder. Das ist emotionale Manipulation! Wir machen unseren Job mit ganzem Herzen und dennoch sollten wir dafür gerecht entlohnt und gewürdigt werden! Denn unsere Träger, Chef:innen und auch der Bund haben das Geld durchaus. Also her damit!

    Es wird Zeit, dass wir Pädagog:innen alle dafür eine Öffentlichkeit schaffen, um den Druck auf Jugendämter, Chef:innen und Träger zu erhöhen und zu sagen: Nicht länger mit uns!

    • Erzieherin, die sich für die Rechte von Frauen und Arbeitern stark macht.

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