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Der DKP droht Verlust des Parteienstatus‘

Die „Deutsche Kommunistische Partei“ wurde 1968 gegründet, nun darf sie möglicherweise nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen, da ihr der Parteienstatus aberkannt wurde. Der Bundeswahlausschuss begründet dies mit fehlenden Rechenschaftsberichten. Der DKP-Vorsitzende spricht dagegen von einem „kalten Parteiverbot“.

Der Bundeswahlausschuss entscheidet derzeit über die Zulassung von Parteien zur anstehenden Bundestagswahl. Am Donnerstag hat er festgestellt, dass die Deutsche Kommunistische Partei nicht zur Wahl antreten dürfe, da sie ihre Rechtsstellung als Partei verloren habe. Als Gründe wurden angeben, dass die Partei sechs Jahre in Folge ihre Rechenschaftsberichte nicht abgegeben hätte. Dann kann der Parteienstatus aberkannt werden.

In der Debatte in der öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses (Video ab Minute 20:36) wurde deutlich, dass sehr wohl für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 Rechenschaftsberichte abgegeben wurden, teilweise jedoch mit mehrjähriger Verspätung. Ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts vor Ort ebenso wie Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen) zeigten sich hier irritiert, warum dies nicht gezählt werde.

Laut einer Gesetzesverschärfung vom 1. Januar 2016 muss ein Rechenschaftsbericht bis Ende September des Folgejahres eingereicht werden. Auch ein verspäteter Bericht wird vom Bundeswahlleiter deshalb als „nicht eingereicht“ gewertet. Man müsse hier „streng formal vorgehen“ da man man sonst nicht wisse, wie man dies ohne Fristen in der Sitzung bearbeiten solle. Bisher gebe es hierzu jedoch noch keine Rechtsprechung und könne dementsprechend noch gerichtlich angefochten werden.

Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte als einziger gegen die Aberkennung des Parteienstatus der DKP.

„Kaltes Verbot“

Die DKP sieht politische Gründe hinter der Entscheidung: „Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot“, so Partei-Vorsitzender Patrik Köbele laut einer Pressemitteilung. „Damit kennen wir Kommunistinnen und Kommunisten uns aus. 1933 wurde die kommunistische Partei von den Faschisten verboten, 1956 von der Adenauer-Justiz. Groß muss die Angst vor uns sein, dass dies nun im Jahr 2021 mit bürokratischen Mitteln erfolgen soll.“

Die Aberkennung des Parteistatus‘ sei ein Versuch, die Partei in den „finanziellen Ruin“ zu treiben. Das reihe sich ein in eine Anzahl von Versuchen, fortschrittlichen Organisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen – beispielsweise bei Campact oder dem VVN-BdA. Zum konkreten Vorwurf der verspätet abgegebenen Rechenschaftsberichte äußerte sich die Partei bisher nicht, während der Bundeswahlausschusssitzung war kein Vertreter der Partei anwesend.

„Natürlich werden wir alle Rechtsmittel einlegen. Wir sind sicher, dass dieser Versuch, uns kalt zu verbieten scheitern wird.“, so Köbele weiter.

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Entwicklung der DKP

Die bisher größte kommunistische Organisation in Deutschland war die 1919 gegründete  Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die 1956 verboten wurde. Obgleich tausende Kaderangehörige der Partei unter Hitler ermordet worden waren, war sie noch immer eine relevante Kraft in den Betrieben sowie im Kampf gegen die Remilitarisierung Deutschlands. Um Deutschlands Position als Frontstaat der NATO gegen die Sowjetunion zu stärken, sah die damalige CDU-geführte Regierung das Verbot der KPD als notwendig an.

Verschiedene Organisationen versuchten in der Folgezeit, in die Fußstapfen der KPD zu treten und weiterhin kommunistische Politik zu entwickeln. Eine dieser Organisationen war die Deutsche Kommunistische Partei, die sich 1968 gründete. Der Gründung der DKP ging im Juli 1968 ein Gespräch von zwei Funktionären der KPD mit dem Justizminister Gustav Heinemann der regierenden Großen Koalition voraus, in dem dieser eine Wiederzulassung der KPD ablehnte und die Gründung einer neuen Partei als den Weg für eine Legalisierung der politischen Arbeit von Kommunisten in der Bundesrepublik empfahl. Sie wurde von der in Ostdeutschland regierenden SED als ihre Schwesterorganisation angesehen.

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Die DKP beschränkte ihren Kampf im wesentlichen auf den legalen Bereich. Neben ihrer politischen Arbeit in Gewerkschaften und sozialen Bewegungen trat die DKP immer wieder auch zu Wahlen an, erreichte jedoch auf Bundesebene nie mehr als 0,5% der Stimmen. Mit dem Ende der DDR brach die Mitgliedschaft in der DKP massiv ein und stürzte von offiziell über 50.000 auf wenige tausend Menschen ab. Seitdem ist ihr politischer Einfluss stark zurückgegangen. Eine vollendete Aberkennung des Parteienstatus‘ würde sie weiter schwächen.

In der selben Sitzung des Bundeswahlausschusses wurde derweil die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands zur Wahl zugelassen. In einer öffentlichen Erklärung wendet diese sich jedoch gegen die Aberkennung des Parteistatus für die DKP.  In einem Solidaritätsschreiben von Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD heißt es:

„Wir verurteilen diesen Angriff auf eure bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten aufs Schärfste. Er reiht sich ein in die fortschreitende Kriminalisierung von revolutionären Kräften durch die Rechtsentwicklung der Regierung, der bürgerlichen Parteien und Teilen des Staatsapparats … Wir sind solidarisch mit euch im Kampf gegen das undemokratische Vorgehen gegen die Parteieigenschaft eurer Partei.“

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