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Dienstag, April 23, 2024
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    Europaparlament fordert freie Schwangerschaftsabbrüche – Bundestag lehnt sie ab

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    Ende Juni stimmte das europäische Parlament mit 378 Stimmen für die Annahme des “Matic-Berichts”, der die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und den Abbau bestehender Hindernisse in allen Mitgliedsstaaten fordert. Am gleichen Tag votierte der deutsche Bundestag gegen einen Antrag der Linksfraktion, der das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung forderte.

    In einer Pressemitteilung schreibt das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung”: “Das europäische Parlament entschied über den sogenannten Matic-Bericht, der von dem kroatischen Europa-Abgeordneten Fred Matic vorgelegt wurde. Der Bericht thematisierte den Zustand von sexuellen und reproduktiven Rechten (SRHR) in Europa. Dieser forderte in seiner finalen Fassung die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten und einen Abbau von dessen Hindernissen. Weitere Inhalte des Berichts waren u.A. die Notwendigkeit der umfassenden und evidenzbasierten Sexualaufklärung in Schulen und eine bessere Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten für trans Personen. Der Antrag wurde schließlich mit 378 zu 255 Stimmen angenommen.”

    Parallel, ebenfalls am 24.06., wurde im Deutschen Bundestag über den Antrag “Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen” der Partei DIE LINKE abgestimmt. Dieser Antrag wurde bereits am 04.03. im Plenum des Bundestags diskutiert, danach am 05.05. im Ausschuss für Familie, Senioren, Ausschuss und Jugend. Zu beiden Diskussionen war das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung” mit starken Aktionen vor dem Bundestag vertreten.

    Der Antrag orientierte sich am Dreiklang von reproduktiver Gerechtigkeit: dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, dem Recht auf selbstständige Entscheidung für oder gegen ein Kind sowie dem Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern. So forderte er unter anderem die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Verbesserung des Zugangs hierzu, die Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung bei homosexuellen Paaren wie auch die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Personen mit Behinderung.

    Der Antrag wurde von den Fraktionen der CDU, der AfD, der FDP und SPD geschlossen abgelehnt, lediglich die Parteien DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür. Damit widerspricht die Entscheidung im deutschen Bundestag dem vom EU-Parlament geforderten sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB nach wie vor eine Straftat: “Die medizinische Versorgung und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sind in Deutschland nicht ausreichend gesichert und die sogenannte ‘Beratungsregel’ stellt eine weitere Einschränkung der reproduktiven Rechte ungewollt schwangerer Menschen dar.”, resümiert die Pressemitteilung des Bündnisses “sexuelle-selbstbestimmung.de”.

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