Der Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz in Düsseldorf vor drei Wochen ist stark umstritten. Mehr als 100 verletzte Demonstrant:innen, viel zu lange festgehaltene Minderjährige, hunderte Personalienfeststellungen und Angriffe auf Journalisten waren das Ergebnis. Nachdem bereits zwei Münsterländer Atomkraftgegner:innen Klage einreichten, ziehen nun die beiden Anmelder der Demonstration nach und klagen gegen den Einsatz der Polizei.
Der Einsatz der Polizei bei einer Demonstration gegen das neuen Versammlungsgesetz in NRW wird ein größeres juristisches Nachspiel haben. Am kommenden Donnerstag möchte das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“, das die Demonstration organisierte, Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Kläger sind dabei sowohl die beiden Anmelder der Demonstration, als auch zwei vom Freiheitsentzug im Polizeikessel betroffene Personen.
Der Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz am 26.Juni in Düsseldorf hat in den vergangenen Wochen bereits häufiger Schlagzeilen gemacht. Besonders umstritten ist dabei zum einen ein Zusammenstoß zwischen Polizei und Demonstrant:innen in Höhe der Altstadt. Bei dem Einsatz war ein Journalist, der zwischen den Beamt:innen und den Demonstrierenden stand, so wie viele Demonstrierende auch von der Polizei angegriffen worden. Der Reporter reichte noch vor Ort eine Anzeige ein.
Das zweite besonders umstrittene Ereignis ist die Einkesselung des sogenannten „Antifa-Blocks“ durch die Polizei. Im Verlauf der Demonstration wurden die knapp 330 Blockteilnehmer:innen von der Polizei mehrere Stunden umringt und festgesetzt. Erst nach Stunden habe die Polizei die Demonstrierenden zwar mit Trinkwasser versorgt, ein Zugang zu Toiletten wurde den Eingekesselten jedoch über Stunden versagt. Das führte dazu, dass die Demonstrant:innen gezwungen waren, ihre Notdurft über einem Gully zu verrichten.
Die Polizei begründet den Kessel damit, dass durch das Hochhalten von Transparenten und das Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen worden sei. Außerdem sei Pyrotechnik gezündet worden. Neben verschiedenen antifaschistisch-orientierten Organisationen und Einzelpersonen befanden sich neben Atomkraft-Gegner:innen auch Lokalpolitiker:innen der Grünen und der Jusos in dem Kessel, außerdem 38 Minderjährige. Einige Minderjährige sollen erst nach 23 Uhr aus den Polizeimaßnahmen entlassen und ihren Eltern übergeben worden sein.
Die nun eingereichten Klagen sollen dazu führen, dass die Einkesselung des „Antifa-Blocks“ für rechtswidrig erklärt wird, heißt es vom Bündnis. Dies ist bereits die zweite Klage. Auch zwei Münsterländer Atomkraftgegner:innen, die zu den Betroffenen zählen, klagen zur Zeit gegen die Maßnahmen der Düsseldorfer Polizei.
Parallel dazu hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ zu einem weiteren Aktionstag am kommenden Samstag aufgerufen.