Mittlerweile nutzt die Polizei fast in ganz Deutschland Drohnen. Das geht aus einer neuen Studie hervor. Schon bald könnten vor allem Proteste in den Fokus dieser Art der Überwachung rücken.
Am Dienstag veröffentlichte die „Informationsstelle Militarisierung“ (IMI) eine Studie unter dem Titel „Der Blick von oben – Polizei-Drohnen in Deutschland“. Darin werden die polizeiliche Verwendung von Drohnen in der Bundesrepublik und ihre Entwicklung analysiert.
Demnach benutzt die Polizei die Geräte derzeit in allen Bundesländern außer Bremen und Thüringen. Dabei nimmt die Anzahl der Polizeidrohnen sowie ihrer Einsätze seit ihrer Einführung kontinuierlich zu. Spitzenreiter ist Rheinland-Pfalz mit 28 Drohnen.
Eingesetzt werden diese seit 2006, wobei dafür zunächst gar keine rechtliche Grundlage bestand. Diese wurde erst nach und nach, etwa durch die neuen Polizeigesetze, geschaffen.
Die Zunahme der Einsätze von Polizeidrohnen vollzog sich dabei vor allem über eine Ausweitung ihrer Einsatzgebiete. So werden die Fluggeräte inzwischen nicht mehr nur für die Beweissicherung nach Verkehrsunfällen und bei Einsätzen des Sondereinsatzkommandos, sondern auch bei Kontrollen der Corona-Maßnahmen im öffentlichen Raum genutzt.
Die Autor:innen der Studie befürchten deshalb den „Verlust überwachungsfreier Räume“.
Ein weiteres, grundrechtliches Problem stellt für sie der Einsatz von Drohnen bei Demonstrationen und Kundgebungen oder gegen anderweitig protestierende Menschen dar. Dieser bewege sich zwar noch auf niedrigem Niveau. Jedoch nimmt die Anzahl solcher Einsätze seit 2010 zu. Außerdem wird etwa mit dem neuen Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen eine neue Rechtsgrundlage für eine derartige Verwendung der Geräte geschaffen. Dieses Gebiet könnte also bald zum Schwerpunkt der Drohnen-Überwachung werden.
Neues Versammlungsgesetz: Aufrüstung gegen eine starke Arbeiter:innenbewegung!
Beispiele für solche Drohnen-Einsätze waren der G20-Gipfel in Hamburg 2017 und die Räumung von Hausbesetzungen im Jahr 2019 in Freiburg.
Daneben werfen die Fluggeräte auch datenschutzrechtliche Fragen auf, da es sich bei den meisten um Hobby- oder Industriedrohnen handelt. Einige Behörden nutzen auch eigens für Polizei und Militär angefertigte Drohnen.