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Donnerstag, April 25, 2024
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    Kellner muss trotz Vollzeitarbeit aufstocken – und wird wegen kostenloser Verpflegung sanktioniert

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    Ein Familienvater aus Berlin arbeitete jahrelang als Kellner in Vollzeit – und musste dennoch mit Hartz IV aufstocken, da das Geld zum Leben nicht reichte. Auf der Arbeit bekam er kostenlose Verpflegung, woraufhin das Jobcenter ihm 30 Euro pro Monat von seinem Regelsatz abzog. Das Bundessozialgericht hat nun dem Jobcenter recht gegeben.

    Wenn ein Unternehmer seinen Arbeiter:innen kostenlose Verpflegung anbietet, darf dies als Einkommen gewertet – und somit von dem Hartz4-Satz abgezogen werden. Dieser Argumentation des Jobcenters folgt das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteilsspruch.

    Der Prozess um die Frage, ob diese Sanktionen zulässig sind oder nicht, wurde von einem Kellner aus Berlin ins Rollen gebracht. Der Kläger arbeitete von 2008 – 2018 in Vollzeit und im Schichtdienst. Dennoch reichte das Geld für den Arbeiter und Vater dreier Kinder nicht zum Leben aus, weswegen er Aufstockungshilfe in Form von Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) beziehen musste.

    Im Jahr 2017 wurde der Kellner dann schließlich um etwa 30 Euro monatlich sanktioniert – weil sein Arbeitgeber ihm und den Kolleg:innen kostenlose Verpflegung angeboten hat. Das Jobcenter wertete dies als zusätzliches Einkommen, wodurch der Hartz-4-Satz vermindert werden darf.

    Dieses Vorgehen ist laut einem Richterspruch des Bundessozialgericht in Kassel zulässig. Der Kellner und Vater betonte zwar, dass er dieses Angebot nicht mal in Anspruch nehmen würde, da er zuhause mit seiner Familie sei – doch auch hier urteilte das Gericht, dass es unerheblich ist, ob ein solches Angebot in Anspruch genommen wird oder nicht – es ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers und gilt somit als zusätzliches Einkommen.

    Der höchste Richterspruch erfolgte nach einem langen Kampf des Klägers. Denn das Sozialgericht der ersten Instanz stand in dieser Sache auf der Seite des Mannes, während das das Landessozialgericht dem Jobcenter recht gab. Daraufhin ging der Kellner in Revision und klagte vor dem Bundessozialgericht, jedoch ohne Erfolg.

    In Deutschland leben derzeit rund 1,2 Millionen Aufstocker:innen, deren Lohn zum Leben nicht reicht. Diese Arbeiter:innen sind in der Regeln im Niedriglohnsektor beschäftigt. Spitzenreiter sind hierbei Beschäftigte im Einzelhandel und in der Gastronomie, Hausmeister:innen und Reinigungskräfte.

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