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Donnerstag, April 25, 2024
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    Oberlandesgericht lehnt Revision von Urteil im Jamnitzer-Prozess ab

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    Bereits im Oktober 2020 wurden in Nürnberg zwei Personen vom Amtsgericht nach einer verbalen Auseinandersetzung mit Polizist:innen verurteilt. Ihnen wird zur Last gelegt, die Beamt:innen angeschrien zu haben. Nun lehnte das Oberlandesgericht München die Revision gegen die Haftstrafe für einen der beiden Angeklagten ab.

    Mehr als zwei Jahre ist der angebliche Tattag nun her. Am 28. Juni 2019 sollen die beiden Verurteilten gemeinsam mit weiteren Anwesenden auf dem Jamnitzer Platz in Nürnberg eine willkürliche Polizeikontrolle – allein mit ihren Worten – versucht haben zu unterbinden. Zu Berührungen zwischen Polizei und Menschengruppe, geschweige denn zu körperlichen Auseinandersetzungen, kam es dabei jedoch nicht. Bis heute ist nicht bewiesen, dass der eine Angeklagte überhaupt vor Ort war.

    Im Oktober 2020 wurden die beiden daher zu einem Jahr und sechs Monaten, bzw. einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Im Februar 2021 folgte dann das Berufungsverfahren, in dem das Landgericht Nürnberg-Fürth dann grundsätzlich das Urteil gegen die beiden bestätigte. Das Landgericht schwächte das bisherige Urteil jedoch leicht ab: Der 51-jährige Angeklagte erhielt 10 Monate auf Bewährung. Der 32-jährige Angeklagte bekam 14 Monate ohne Bewährung.

    Nürnberg: Eineinhalb Jahre Haft für angebliches Anschreien von Polizist:innen

    In einer Pressemitteilung erklärte das „Solidaritätskomitee Jamnitzerplatz-Prozesse“ damals zu dem Urteil: „Klar ist, dass es bei diesem Prozess niemals um die tatsächlichen Geschehnisse ging, sondern einzig und allein ein Exempel statuiert werden sollte, um alle Menschen, die die Polizei kritisieren, dauerhaft abzuschrecken.“

    Nun lehnte das Oberlandesgericht München die Revision des Urteils ab. Damit sind alle rechtlichen Mittel, gegen das Urteil vorzugehen, ausgeschöpft, und die Verurteilung zu der Haftstrafe wird rechtskräftig. Obwohl der zur Haft Verurteilte weiter bestreitet, überhaupt vor Ort gewesen zu sein, muss er nun am 15. September seine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten antreten. Unterstützer:innen kündigten bereits Proteste zum Haftantritt, sowie eine bundesweite Großdemonstration für den 16. Oktober in Nürnberg an.

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