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Freitag, März 29, 2024
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    SPD-Spitzenkandidatin Giffey will Ausgang des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nicht anerkennen

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    Am 26. September ist in Berlin nicht nur Bundestagswahl – es wird auch eine neue Berliner Landesregierung gewählt und über das Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ abgestimmt. Die Spitzenkandidatin der SPD, Franziska Giffey hat nun öffentlich erklärt, dass mit ihr in der Regierung eine „Enteignung“ großer Wohnungsunternehmen nicht zu haben sei.

    Die Spitzenkandidatin der Berliner SPD bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, Franziska Giffey (SPD), hat eine Vorbedingung für mögliche Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei und den Grünen genannt. Die Parteien müssten auf Forderungen für eine Enteignung bzw. Vergesellschaftung von Wohnungen verzichten, sagte Giffey am Samstag in der Sendung “Zwölfzweiundzwanzig” vom Inforadio des rbb.

    “Für mich ist das Thema Enteignung schon eine rote Linie. Ich möchte nicht in einer Stadt leben, die das Signal sendet: hier wird enteignet.“ Sie glaube nicht, dass Enteignungen an dieser Stelle der richtige Weg seien. Giffey fügte hinzu, Enteignungen schafften keine neuen Wohnungen. Außerdem seien es bei den 240.000 Wohnungen, um die es gehe, über 30 Milliarden Euro.

    Giffey war aufgrund anhaltender Diskussionen um Schummelei in ihrer Doktorarbeit von ihrem Amt als Familienministerin zurückgetreten, tritt jedoch aktuell für die SPD als Spitzenkandidatin in Berlin an.

    SPD will Volkswillen nicht anerkennen

    Mit ihrer Position erklärte die Politikerin bereits jetzt, das am 26. September stattfindende Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nicht anzuerkennen. Das Volksbegehren beinhaltet die rechtlich nicht bindende Aufforderung an den Senat, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind. Konkret geht es um die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände von Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen in Berlin.

    Der Beschlussentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zugleich mindestens ein Viertel der zum Abgeordnetenhaus von Berlin Wahlberechtigten zustimmt.

    Aber selbst bei einem Erfolg des Begehrens hätte es rechtlich keine bindende Wirkung für den Senat, da damit kein Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt wird. Dennoch wird mit dem Volksbegehren eine klare Haltung der Berliner zu dieser Frage deutlich gemacht. Nun hat Giffey erklärt, diese nicht anerkennen zu wollen.

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