Mit Ausnahme von Berlin und Hamburg haben alle Bundesländer Pläne, die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte auszusetzen, wenn sie in Quarantäne müssen. Die Steuergeschenke an Unternehmen während Wirtschaftskrise und Pandemie haben unterdessen mit 600 Milliarden Euro ein Vielfaches der Lohnfortzahlungen betragen – hier war die öffentliche Hand aus Sicht des Bundes ohne jeden Zweifel zuständig.
Wenn ein:e Arbeiter:in behördlich angeordnet in Quarantäne muss, dann hat er:sie das Recht auf Lohnfortzahlung. Dieses zahlt zunächst das Unternehmen, gemäß Infektionsschutzgesetz können diese Kosten jedoch vom Bundesland zurückgefordert werden. Die Lohnfortzahlung ist also keine Leistung der Unternehmen, sondern wird aus öffentlichen Mitteln – also Steuergeldern, die auch die Arbeiter:innen selbst zuvor entrichtet haben – finanziert. Nun haben die meisten Bundesländer angekündigt, die Lohnfortzahlung im Quarantänefall künftig nicht mehr zu leisten, wenn die infizierte Person ungeimpft ist.
In Baden-Württemberg wird diese Regelung am 15. September in Kraft treten. „Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Ähnlich lautet die Begründung in Rheinland-Pfalz, wo dieselbe Regelung am 1. Oktober in Kraft tritt.
Etwas deutlichere Worte wählt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Damit völlig klar ist, wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen – wobei nach allen Erkenntnissen das Impfen die einzige Möglichkeit ist, diese Pandemie in den Griff zu kriegen – dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang persönlich einstehen“. Wie alle Bundesländer, ausgenommen Berlin und Hamburg, plant auch Nordrhein-Westfalen die Lohnfortzahlung in diesem Fall nicht länger zu erstatten.
Sparmaßnahme ohne Effekt auf Impfbereitschaft?
Der NRW-Chef der IG Metall, Knut Giesler, stellte zunächst infrage, ob die Maßnahme tatsächlich zum Ziel führe, die Impfbereitschaft zu erhöhen. Stattdessen beobachte er vor Allem, dass der Druck auf die Beschäftigten und das Konfliktpotential in der Belegschaft stiegen.
Steuergelder – für Unternehmen ja, für Arbeiter:innen nicht
Da die Unternehmen eine Frist von 12 Monaten haben, um die Ausgaben im Quarantänefall bei den Ländern geltend zu machen, ist die genaue Summe der Lohnfortzahlungen aktuell schwer zu beziffern. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) veröffentlicht in einer Studie aus dem August diesen Jahres die Summe von 74,3 Milliarden Euro an Lohnfortzahlungen insgesamt. Das sind vier Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Darunter fallen natürlich nicht nur Quarantäne-Ausfälle, sondern auch andere Krankschreibungen. Die Atteste wegen Rückenschmerzen sind z.B. aktuell auf einem Rekordhoch, was auch auf die Arbeitsbedingungen im Homeoffice zurückzuführen ist.
Im Fall einer Infektion – womöglich sogar am Arbeitsplatz – sehen die Bundesländer weder die öffentliche Hand noch die Unternehmen als zuständig an. Das Rettungspaket für Unternehmen umfasste im Vergleich 600 Milliarden Euro, also eine vielfache Summe dessen, was Unternehmen insgesamt an Lohnfortzahlungen geleistet haben.