Im Sommer 2018 stand Chemnitz im Fokus sämtlicher Nachrichten. Grund hierfür waren der Tod eines 35-Jährigen und die darauffolgenden Ausschreitungen. Bei der Justiz läuft die Aufarbeitung nur schleppend – mit fatalen Folgen.
Im August 2018 wurde am Rande des Stadtfestes in Chemnitz ein Mann getötet. Danach kam es zu faschistischen Ausschreitungen in der Stadt, bei denen sich auch Hetzjagden auf Migrant:innen abspielten. CSU-Innenminister Seehofer und der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, nahmen die Rechten in Schutz.
Maaßen bezweifelte, dass die in dem Video gezeigten Ausschreitungen gegen Migrant:innen stattgefunden hätten. Ein paar Wochen später wurde das jüdische Restaurant „Schalom“ mehrmals von den Faschist:innen angegriffen.
#c2608 #Sachsen
Menschenjagd in #Chemnitz Nazi-Hools sind heute zu allem fähig.#FckNZS pic.twitter.com/dP9EK4T84p— Antifa Zeckenbiss (@AZeckenbiss) August 26, 2018
Insgesamt 282 Strafverfahren leiteten die Staatsanwaltschaft Chemnitz und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im gesamten Zeitraum vom 26. August 2018 bis zum 14. Dezember 2018 ein. 93 dieser Anzeigen wurden der „Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK)“ zugeordnet. Darunter fallen gefährliche Körperverletzungen, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Volksverhetzung oder das Bewerben verfassungswidriger Organisationen.
In der Aufschlüsselung zur kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (LINKE) wurde allerdings keine Differenzierung der faschistischen Straftaten in die jeweilig verantwortlichen Gruppen, wie „Bürgerbewegung Pro Chemnitz“, „Pegida“ oder „Kaotic Chemnitz“ – wie eigentlich gefordert – vorgenommen.
Insgesamt wurden 171 Strafverfahren eingestellt. Als Begründung gab das Sächsische Staatsministerium an, dass bei den Anzeigen keine schuldige Person ermittelt werden oder die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte. Zusätzlich wurden bei den 51 Verurteilungen die meisten Fälle in Geld- oder Bewährungsstrafen umgewandelt.
Auch beim faschistischen „Überfall auf Connewitz“, Sachsen, im Jahr 2016 begann die Justiz erst zwei Jahre später mit den ersten Verhandlungen. Fünf Jahre nach dem Überfall steht noch heute bei 66 der 204 Angeklagten kein Prozesstermin fest. Gleichzeitig wurden im Fall von Geständnissen die Prozesse beschleunigt, Zeug:innen nicht angehört und die Drahtzieher:innen nicht ermittelt bzw. untersucht. Insgesamt war die Aufarbeitung so schleppend, dass die Ermittler:innen auf antifaschistische Recherchen zurückgreifen mussten.
Die schwerfällige juristische Aufarbeitung ist ein verheerendes Zeichen für die faschistischen Strukturen. So fühlen sich Faschist:innen in ihren Taten bestärkt, wenn sie mit milden Strafen rechnen können oder die Verfahren eingestellt werden.
(Überfall auf Connewitz)