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Samstag, April 20, 2024
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    Faschistische Morddrohung strafrechtlich nicht relevant – #Pimmelgate schon

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    Ein Twitter-Nutzer machte sich mit den Worten “Du bist so 1 Pimmel” über Hamburgs Party-Senator Andy Grote lustig. Die Konsequenz: Eine Hausdurchsuchung mit sechs Beamt:innen am frühen Morgen. Der öffentliche Aufruf einer faschistischen Splitterpartei in Sachsen, “Grüne” zu hängen, sei hingegen strafrechtlich nicht relevant.

    Andy Grote ist aktuell Innen- und Sportsenator in Hamburg. Zu den Verdiensten des SPD-Mitglieds gehört etwa die Abschaffung der Senatorenregel, die afghanischen Geflüchteten einen Aufenthaltstitel ohne Einzelfallprüfung gewährte.

    Im Juni 2020 machte Grote Schlagzeilen, weil er auch unter verschärften Pandemie-Bedingungen einen Club für seine private Feier öffnen ließ. Er erkannte die Schuld an und beglich die Strafe. Noch immer steht jedoch die Forderung nach seinem Rücktritt im Raum.

    Auf Twitter reagierte nun ein Nutzer auf einen tweet Grotes mit dem Kommentar “du bist so 1 Pimmel.”. Nun sind viele Nutzer:innen überrascht – eine derartige Äußerung verstößt in der Regel nicht einmal gegen die Richtlinien von twitter selbst, geschweige denn, dass sie strafrechtlich relevant wäre. Nun, da sie jedoch Andy Grote traf, hatte sie weitreichende Konsequenzen.

    “Heute morgen um 6.00 gab es eine Hausdurchsuchung. 6 Beamt*innen in der Wohnung. Gesucht wurde das Gerät, mit dem “du bist so 1 Pimmel” unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland.”, schreibt ein Nutzer.

    Die Reaktionen der Nutzer:innen waren empört. Denn viele berichteten von eigenen Erfahrungen mit Cyberstalking und Drohungen im Netz – ohne dass die Polizei aktiv geworden sei. Sie hätten Ohnmacht erlebt, einige schilderten, dass Behörden bei Ihnen nur mit “da könne man nichts machen” reagiert hätten. Die Empörung war so groß, dass bereits am Nachmittag der Hashtag #PimmelGrote auf Platz 1 der deutschen Twitter-Trends stand.

    https://twitter.com/diemitdemblubb/status/1435566725727244291

    Während der Kommentar an den Innensenator, der kaum eine Bedrohung für seine Person darstellen dürfte, für die Polizei offenbar dringenden Handlungsbedarf bot, nahm die Staatsanwaltschaft Sachsen die Aufforderung zur Hinrichtung von “Grünen” vergleichsweise gelassen.

    Die faschistische Splitterpartei “Der III. Weg” plakatierte in Sachsen und Bayern unter anderem die Sprüche “Hängt die Grünen!” und “Wählt deutsch!”. In Bayern mussten die Plakate, die konkret zu Gewalt gegen “Grüne” auffordern, entfernt werden.

    In Sachsen forderte ein Grünen-Abgeordneter, vor dessen Parteibüro ein Plakat hing, die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf, tätig zu werden. Diese konnte jedoch keine strafrechtliche Relevanz feststellen, da unklar sei, wer genau gehängt werden solle. Es könne sich sowohl um Wähler:innen der Grünen wie um deren Mitglieder handeln.

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