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Mittwoch, April 24, 2024
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    Befristete Arbeitsverträge nun unbefristet – juristischer Teilerfolg für Gorillas-Arbeiter:innnen

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    Seit im Juni die Streiks beim Lieferdienst “Gorillas” begannen, macht das Start-up von sich reden. Derzeit laufen mehrere Klagen gegen befristete Arbeitsverträge des Unternehmens. Einer wurde nun stattgegeben.

    Bis mindestens letztem August war es bei Gorillas nämlich gängige Praxis, für die Arbeitsverträge eine elektronische Unterschrift per E-Mail zu verlangen. So sahen viele Arbeiter:innen des Unternehmens nicht einmal ihre Arbeitspapiere.

    Deshalb kam es in den vergangenen Wochen und Monaten zu mehreren Klagen gegen den Lieferdienst. Der Klage eines Mechatronikers wurde nun durch das Arbeitsgericht Berlin stattgegeben. „Das ArbG Berlin hat entschieden, dass jedenfalls die hier verwendete Form der Signatur dem Schriftformerfordernis nicht genügt. Auch wenn man annehme, dass eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Bürgerliches Gesetzbuch zur wirksamen Vereinbarung einer Befristung ausreiche, liege in diesem Fall keine solche vor“, heißt es in der Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.

    Arbeitsrecht ist in Deutschland jedoch Teil des Privatrechts, weshalb alle betroffenen Arbeiter:innen einzeln vor Gericht gegen das Unternehmen vorgehen, das bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt hat. Gleichzeitig hat das Unternehmen wohl begonnen, Arbeiter:innen, die gegen Gorillas geklagt hatten, zu entfristen.

    Dieses Urteil könnte dennoch ein erster juristischer Teilerfolg für die Arbeiter:innen bei Gorillas sein, die seit Monaten gegen das Unternehmen kämpfen. So wurden erst kürzlich wieder Proteste organisiert, nachdem 350 Kolleg:innen wegen Teilnahme an „illegalen Streiks“ entlassen wurden.

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