`
Dienstag, März 19, 2024
More

    Haftstrafen für Jo und Dy: Harte Strafen sollen Antifaschist:innen abschrecken

    Teilen

    Am 13. Oktober 2021 endete der sogenannte „Wasen“-Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy mit hohen Haftstrafen. Im Mai letzten Jahres sollen die beiden Aktivisten an einem Angriff auf drei Mitglieder der rechten Pseudogewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen sein.

    Den beiden Verurteilen werden Körperverletzung sowie Landfriedensbruch vorgeworfen, die Haftstrafen belaufen sich auf 4,5 Jahre für Jo und 5,5 Jahre für Dy. Der in die Länge gezogene Prozess und das hohe Strafmaß zeigen: Der Staat will mit diesem Verfahren eine eindeutig abschreckende Botschaft an alle antifaschistischen Aktivist:innen senden.

    Der Vorfall ereignete sich am 16. Mai 2020, nahe einer an diesem Tag stattfindenden „Querdenken“-Demonstration. Bei den Verletzten handelt es sich um Mitglieder der Scheingewerkschaft „Zentrum Automobil“, die unter anderem offen mit der AfD, der NPD und Pegida kooperiert. Die eigens für das Verfahren gegründete Ermittlungstruppe „Wasen“ stand bereits von Anfang an unter hohem Druck, öffentlichkeitswirksame Ergebnisse zu erzielen, was starke Überwachungsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen bei diversen Antifaschist:innen im Stuttgarter Raum zur Folge hatte.

    Indizien anstatt Beweise

    Die Beweislage im Verfahren blieb auch nach 21 Prozesstagen aus Sicht der Verteidigung zu dünn für eine Verurteilung.

    Als Hauptbeweismittel gelten DNA-Spuren der Angeklagten. So sollen an einem Handschuh, der Jo gehöre, Spuren des Opfers gefunden worden sein. An einem Tierabwehrspray, das Dy zugeordnet wurde, sollen sich Haare des Angeklagten befunden haben. Wie die Spuren an den Handschuh gelangt sind, bleibt unklar, genau wie die Frage, ob das Tierabwehrspray überhaupt bei der Tat verwendet wurde.

    Bereits während des Prozesses wurde außerdem ein unsachgemäßer Umgang mit den Beweismitteln festgestellt. Die als Beweismittel geltenden Materialien sollen zum Teil vermischt worden sein, sodass eine eindeutige Zuordnung der Spuren nicht mehr genau möglich ist. Die Verteidigung forderte deshalb einen Freispruch für die Angeklagten.

    Auch die Zeugenaussagen sind widersprüchlich und die vorgeladenen Zeug:innen konnten Dy und Jo nicht eindeutig als die Täter identifizieren.

    Nebenanklagen verzögern den Prozess

    Das Urteil sollte bereits Ende Juli 2021 gefällt werden. Doch die Nebenanklagen, die von dem bereits durch rassistische Äußerungen aufgefallenen CDU-Landtagsabgeordneten Reinhard Löffler vertreten wurden, verzögerten den Prozess durch offensichtlich falsche, rechte Verschwörungstheorien. So wurde zum Beispiel der Landesregierung und der antifaschistischen Bewegung eine Allianz vorgeworfen, die die „Querdenken“-Bewegung bekämpfen würde.

    Dy befindet sich deshalb seit seiner Festnahme Anfang November 2020 in Untersuchungshaft.

    Urteil soll Antifaschist:innen einschüchtern

    Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Prozess auf eine Freiheitsstrafe von fünf bzw. sechs Jahren wegen schwerer und besonders gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs plädiert. Die Verteidigung forderte aufgrund der unzureichenden Beweislast hingegen einen Freispruch für die beiden Angeklagten. Das vom Gericht gesprochene Urteil lag im Strafmaß am Ende nur knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

    Im Anbetracht der Tatsache, dass sich das Urteil ausschließlich auf Indizien stützt, ist dieses Strafmaß auffällig hoch.

    Bei diesem Prozess schien es nicht nur um die Taten der beiden Aktivisten zu gehen, sondern um die dahinter stehende Ansage: Antifaschist:innen können nicht auf die Unterstützung des Rechtsstaats zählen und sind deutlich stärkeren Repressionsmaßnahmen ausgesetzt als zum Beispiel rechtsorientierte Personen.

    So sah es auch Anja Sommerfeld, Anwältin vom Bundesvorstand der “Roten Hilfe”: “„Durch derartig hohe Haftstrafen, die rein politisch motiviert sind, soll die antifaschistische Bewegung eingeschüchtert und Aktivist*innen von ihrem Engagement gegen Nazis abgehalten werden. Ähnliche Methoden sehen wir unter anderem in Sachsen, wo die Ermittlungsbehörden die antifaschistischen Strukturen sogar als ‚kriminelle Vereinigung‘ verfolgen und drei Antifas um Lina vor Gericht zerren.”

    Das Urteil soll als Einschüchterung aller gegen den Antifaschismus und das System kämpfenden Aktivist:innen dienen.

    Verschiedene antifaschistische Gruppen rufen deshalb bundesweit zur Solidarität mit Jo und Dy und allen weiteren politischen Gefangenen auf. Unterstützung kann zum Beispiel in Form von Briefen gezeigt werden .

    Außerdem wird am für eine Demonstration 23. Oktober 2021 in Stuttgart mobilisiert, um sich gegen die staatliche Repression zu wehren und Solidarität mit den politischen Gefangenen zu zeigen.

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News