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Sonntag, November 10, 2024
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    Massive Grundrechtseinschränkungen: Sachsen plant Lockdown für ungeimpfte Arbeiter:innen; Kanzleramtschef sieht Modell für ganz Deutschland

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    Im CDU-geführten Sachsen werden die nächsten massiven Grundrechtseinschritte vorbereitet: So könnte es im Winter einen Lockdown nur für Ungeimpfte geben. Diese sollen dann nur noch in Supermärkten und Apotheken einkaufen können – den Arbeitsplatz sollen sie dann nicht mehr aufsuchen dürfen. Damit sind besonders ungeimpfte Arbeiter:innen betroffen. Das Bundeskanzleramt sieht darin ein Beispiel für ganz Deutschland – obwohl auch die Zahl der sogenannten „Impfdurchbrüche“ zunimmt.

    Die Infektionszahlen steigen derzeit stark an, auch wenn die Anzahl der belegten Intensivbetten und die Todeszahlen auf einem verhältnismäßig niedrigen Stand verbleiben. Gerade in Ostdeutschland ist die Impfquote niedrig, die Infektionszahlen sind hoch – in Sachsen z.B. liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 253,9.

    Wie die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, plant die Landesregierung nun, das „2G-Modell“ verpflichtend für viele Lebensbereiche zu machen.

    Die Pläne sehen vor, dass dann diejenigen Menschen, die weder geimpft, noch genesen sind, nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs aufsuchen dürfen. Dazu zählen Supermärkte oder Apotheken. Auch Friseurbesuche und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wären noch möglich.

    Verboten werden sollen jedoch der Einkauf im sonstigen Einzelhandel und die Anwesenheit am Arbeitsplatz. Gerade letztere Maßnahme trifft damit vor allem ungeimpfte Arbeiter:innen, die mit Kündigungen und Arbeitslosigkeit rechnen müssen, während Unternehmer:innen, Vermieter :innen usw. diesen ökonomischen Zwang nicht spüren.

    In Sachsen läuft die gültige Corona-Verordnung am 17. November aus. Die Landesregierung könnte bereits am 9. November eine Neufassung vorlegen, die offenbar die verschärften Regeln enthalten wird.

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    Kanzleramt sieht Modell für Deutschland

    Sachsen scheint damit die Speerspitze einer bundesweiten Planung zu sein: So erklärte der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun, gegenüber RTL: „Das 3G-Modell hat uns gut durch den Herbst gebracht, wir hatten stabile Zahlen, aber jetzt sehen wir, die Zahlen steigen wieder, das heißt zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich.“ Und da sei 2G die „logische Steigerungsstufe“. Dies müsse bundesweit möglich sein, obgleich regional unterschiedlich gehandelt werden könne.

    Im Interview erklärte er offen, eine Steigerung der Impfquoten mit fortbestehendem Freiheitsentzug und Einschränkung der Grundrechte erzwingen zu wollen: „Wer die Freiheit der Gesellschaft und die Freiheit für sich selbst möchte, der muss jetzt nochmal drüber nachdenken und sich impfen lassen.“, so Braun im Interview.

    Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bereits am Mittwoch zur Begründung seiner Regelungen gesagt: „2G ist jetzt ein zwingendes Muss. Die Infektionen bei den ungeimpften Menschen bestimmen diese vierte Welle.“

    Tatsächlich erkranken Ungeimpfte achtmal so häufig an Covid 19 wie Geimpfte. Und sie erkranken schwerer. Jedoch steigt auch die Zahl der „Impfdurchbrüche“ – also derjenigen, die sich trotz Impfung infizieren – massiv an. Jeder dritte Mensch, der in den zurückliegenden vier Wochen über Covid 19–Symptome klagte, war laut RKI vollständig geimpft.

    Infektionsschutz, der nicht in die Grundrechte eingreift

    Damit sind weiterhin Infektionsschutzmaßnahmen, die möglichst wenig in die Grundrechte eingreifen, für alle Menschen nötig. So könnte es sich rächen, dass Mitte Oktober die Teststrategie der kostenlosen Bürgertests ausgesetzt wurde. Auch sind zudem die Maßnahmen wie verpflichtende Luftfilteranlagen an Schulen und Arbeitsplätzen noch lange nicht ausgereizt.

    Bürokratische Hürden verhindern eine Einführung – so dürfen beispielsweise in NRW nur Schulen Anträge auf Luftfilteranlagen stellen, die Kinder unter 12 Jahren betreuen. Im Widerspruch dazu soll dort für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren die Maskenpflicht Anfang kommender Woche fallen. In Sachsen sollen Luftfilteranlagen erst ab Ende November beantragt werden können. Für Unternehmen sind gar überhaupt keine solcher Infektionsschutzverpflichtungen geplant, die alle Menschen, ungeimpfte wie geimpfte, schützen würden.

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