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USA: 660 Demonstrationen gegen den Heartbeat Bill

An diesem Wochenende haben in den USA mehr als 600 Demonstrationen gegen den „Heartbeat Bill“ stattgefunden. Der Oberste Gerichtshof wäre in der Position, die restriktive Neuregelung des Abtreibungsrechts aufzuhalten. Auch der US-Präsident selbst klagte dafür.

Ab kommendem Montag wird der Oberste Gerichtshof den „Heartbeat Bill“ verhandeln: seit dem ersten September sind annähernd alle Schwangerschaftsabbrüche in Texas illegal. Sobald ein Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann, sind Abbrüche illegal – das ist um die sechste Schwangerschaftswoche herum der Fall.

https://twitter.com/srbija_eu/status/1444423774871429135/photo/1

Selten sind Schwangerschaften zu dem Zeitpunkt schon bekannt, insbesondere, wenn sie ungeplant sind. Ein Menstruationszyklus dauert etwa vier Wochen, die Rechnung der Schwangerschaftswochen beginnt mit dem ersten Tag der vorangegangenen Regel. Das Ausbleiben der Menstruationsblutung, das für manche Schwangere ein erster Hinweis ist, kann also überhaupt erst in der fünften Schwangerschaftswoche Aufschluss geben. Das Gesetz, das nun in Kraft getreten ist, sieht auch keine Ausnahmen für Schwangerschaften nach Vergewaltigungen vor.

„Heartbeat“-Abtreibungsverbot ist nun in Texas gültig

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es unzählige Klagen, die fordern, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen aufrecht zu erhalten.

Bundesweite Proteste, internationale Solidarität

In insgesamt 660 Städten der USA haben Aktivist:innen an diesem Wochenende Demonstrationen organisiert. Die Proteste fanden in fast allen Bundesstaaten statt.

https://twitter.com/keloland/status/1444434538990555137/photo/4

Parallel zu den Hunderttausenden, die auf den Straßen ihr Recht auf Selbstbestimmung erstreiten wollen, laufen dutzende Klagen. Auch US-Präsident Biden hat eine derartige Klage eingereicht. Er wolle „die ganze Macht der Bundesregierung“ einsetzen, um das Gesetz zu verhindern.

Der Einfluss der Bundesregierung auf den Bundesstaat Texas ist jedoch begrenzt. Ein Eilantrag an den Obersten Gerichtshof ist bereits aus prozessualen Gründen gescheitert.

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