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Freitag, April 19, 2024
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    Neues Infektionsschutzgesetz: Ist der Corona-Notstand vorbei? Ja, Nein, Vielleicht

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    Wegen sinkender Infektionszahlen und steigender Impfquote sprachen sich Gesundheitsministerium und Krankenhausgesellschaft vor wenigen Monaten für ein Ende der Corona-Notlage aus. Nun wird die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November aufgehoben, und mit ihr werden die bundesweiten Sonderrechte für Einschränkungen und Verbote bendet – oder etwa doch nicht? – Ein Kommentar von Ivan Barker

    Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten Ende Oktober ihren Plan für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgelegt. Sie entschieden sich gegen eine Verlängerung der Notlage durch den Bundestag. „Denn ihre Voraussetzungen liegen nicht mehr vor“, hieß es im gemeinsamen Eckpunktepapier. „Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren wird es mit uns nicht mehr geben“, versprach Dirk Wiese, Vize der SPD-Fraktion im Bundestag.

    Nicht einmal einen Monat später, die aktuellen Corona-Zahlen vor Augen, merken die bürgerlichen Politiker:innen, dass sie wieder einmal den Mund zu voll genommen haben. Die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland liegt mit 312 auf Rekordhöhe, die Anzahl von Corona-Patient:innen auf den Intensivstationen steigt, der Deutsche Lehrerverband spricht von einem drohendem Kontrollverlust an den Schulen.

    Ist die Pandemie also vorbei? Offensichtlich nicht. Um aber die Profite von Großkonzernen weiterhin gewährleisten zu können, will der deutsche Staat Schließungen von Betrieben oder im Einzelhandel wie im letzten Jahr unbedingt vermeiden. Er gerät in eine Rechtfertigungskrise, auf welche die Ampel-Parteien jetzt ihre Antwort präsentieren.

    Notstand nur noch für Ungeimpfte und am Arbeitsplatz

    Eine große Rolle für die bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen spielt der häufig kritisierte Paragraph 28a, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Die dort festgelegten Maßnahmemöglichkeiten umfassen Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Einschränkungen von Freizeitveranstaltungen und Gottesdiensten, Schließungen von Hotels, Restaurants, Geschäften und Fitnessstudios, Verbot von Kultur- und Sportveranstaltungen sowie ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, hatte im Oktober von seiner Beendigung gesprochen: „Er [Paragraph 28a, Absatz 1] ist Rechtsgeschichte, er wird stillgelegt.“

    Von den großen Tönen ist jetzt in den Ampel-Plänen nicht mehr viel übrig. Wo zuvor noch die Rede von einem „Lockdown-Verbot“ für die Bundesländer war, gilt jetzt, dass es eine beschränkte Länderöffnungsklausel geben wird: „Die Länder können somit Maßnahmen des bisherigen Paragrafen 28a Absatz 1 IfSG weiter nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit des jeweiligen Landtags.“

    Grundsätzlich können auch weiterhin allgemeine Kontaktbeschränkungen angeordnet werden – für Ungeimpfte. Sie sind sowieso diejenigen, welche die Maßnahmen am meisten spüren werden. Denn wozu die Länder im allgemeinen nun nicht mehr das Recht haben, nämlich Ausgangs- oder Reisebeschränkungen zu verhängen, Gastronomie- oder Hotelbetriebe, Handels- oder Gewerbebetriebe zu schließen oder Sportausübung zu verbieten, können sie mit Hilfe von 2G-Regelungen sofort für einen Teil der Gesellschaft wieder einführen. Allgemeine Lockdowns und insbesondere solche für die Wirtschaft werden damit unmöglich, während der Druck, sich impfen zu lassen, stetig erhöht wird.

    In die gleiche Richtung gehen die Pläne für Schulen und Kindergärten. Es soll zwar keine generellen Schließungen mehr geben, dafür wird intensiv über eine Impfpflicht für Beschäftigte in diesen Bereichen diskutiert. Eine weitere konkrete Maßnahme dieser Art ist die Möglichkeit der Einführung von bundesweiten 2G-Regeln, wodurch kein Ort des öffentlichen Lebens mehr ohne Impfung oder Genesung genutzt werden kann.

    3G im Bus- und Bahnverkehr: Wie die Pandemie genutzt wird, um Überwachung auszubauen

    Neben der Ausweitung der 2G-Regeln wird auch das 3G-Konzept enorm ausgeweitet. Bundesweit verpflichtend wird es in Bussen und Bahnen sowie am Arbeitsplatz eingeführt.

    Wie Perspektive berichtete, plant Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) damit massive Einschnitte in die Rechte von Arbeiter:innen – und tut gemeinsam mit dem DGB alles, um die Profite des Kapitals in Deutschland zu sichern. Hier wird der – rechtlich von den Herrschenden selbst abgeschaffte! – Notstand genutzt, um das hart erkämpfte Recht, dass die eigene Gesundheit Privatsache der Arbeiter:innen ist, auszuhebeln.

    Um Betriebe offen zu halten, will SPD-Minister massiv in Arbeiter:innen-Rechte eingreifen

    Der deutsche Staat zeigt erneut, wie er unsere Rechte und Gesundheit für das Kapital verhökert und uns mit absurden Rechtfertigungen darüber hinwegtäuschen will. Sie sagen: “Der Notstand ist vorbei! Es sei denn, du bist nicht geimpft. Oder du möchtest deinen Vorgesetzten nicht deine gesamten Gesundheitsakten vorlegen.” Wer kann es da Menschen verübeln, dass sie den bürgerlichen Politiker:innen kein Vertrauen mehr schenken?

    Natürlich sind Impfungen medizinisch sinnvoll und gewährleisten Schutz vor einer Corona-Infektion. Mit solchen Angriffen auf unsere Grundrechte und Rechte als Arbeiter:innen wird sich aber niemand von der Sinnhaftigkeit einer Corona-Schutzimpfung überzeugen lassen, geschweige denn mit einer Impfpflicht oder gar einem Impfzwang.

    Donnerstag, den 18. November soll das neue Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen werden. Die geplanten Maßnahmen sollen bis zum 19. März 2022 gelten und einmalig um maximal drei Monate verlängert werden können. Für uns als Arbeiter:innenklasse heißt es jetzt aufsNeue: Wir dürfen nicht weiter dabei zusehen, wie die bürgerlichen Parteien ihr Pandemie-Management auf unsere Kosten fortführen. Wir müssen gegen diese Politik im Interesse des Kapitals einstehen und für gerechten Gesundheitsschutz ohne die Spaltung unserer Klasse kämpfen!

    • Perspektive-Autor seit 2019 sowie Redakteur der Printausgabe. Auszubildender in der Metallindustrie in Berlin und Hobbykünstler.

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