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    Prozess gegen RAZ/RL/radikal: Demonstration zur Urteilsverkündung angekündigt

    Am Mittwoch wurden die Plädoyers im Prozess gegen die “Revolutionären Aktionszellen” (RAZ) und die “Revolutionäre Linke” (RL) verlesen. Ein Perspektive-Korrespondent war im Gerichtssaal und blickt auf die anstehende Urteilsverkündung am 1. Dezember.

    Seit Juni läuft am Berliner Landgericht der Prozess gegen die RAZ/RL. Dabei wird einem Genossen vorgeworfen, an drei vermeintlichen Aktionen der Revolutionären Aktionszellen beteiligt sowie eines ihrer führenden Mitglieder gewesen zu sein.

    Dabei geht es um eine Brandstiftung im Jahr 2010 im Haus der Wirtschaft sowie zwei weitere im April 2011 gegen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie das Amtsgericht Wedding.

    Die lange Dauer bis zur Anklage, die Abtrennung verschiedener Verfahren und die löchrige Indizienprozess-Führung waren schon zu Beginn auffällig.

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    Auch die Verteidigung machte darauf in ihrem Plädoyer aufmerksam. Dabei prangerte sie unter anderem die große Rolle an, die die vermeintliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in dem Prozess innehatte, ohne dass diese Teil der Anklage war. Insbesondere die Behauptung, der Angeklagte sei ein führendes Mitglied gewesen, sei nicht haltbar.

    Auch die Rolle der Sicherheitsbehörden wurde kritisch beleuchtet. So habe das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor allem Stimmung gegen die politische Linke und den Angeklagten gemacht, ohne etwas zur Aufklärung des Falls beizutragen. So sei schlussendlich fraglich, ob die sieben geladenen Zeugen überhaupt an Observationen teilgenommen hätten, da sie sehr nervös aufgetreten seien und sich an nichts hätten erinnern können.

    Auch die Aussage eines Polizisten, der den Angeklagten nach 10 Jahren wiedererkannt haben will, nachdem er ihn bei einer Observation am S-Bahnhof Altglienicke beim Wegwerfen von Papier gesehen haben will, hielt die Verteidigung für unrealistisch.

    Allgemein sei der aufgeblasene Prozess in sich zusammen gefallen „wie ein Soufflé“. Eine unmittelbare Mittäterschaft könne in keinem der Fälle nachgewiesen werden.

    Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Strafmaß von einem Jahr und elf Monaten gefordert, wobei diese zu vier Jahren Bewährung auszusetzen seien. Fünf Monate der Strafe sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft aufgrund „rechtsstaatswidriger“ Verzögerung des Prozesses als vollstreckt angesehen werden. Dabei musste auch der Verteidigung eingeräumt werden, dass im Falle der ersten vorgeworfenen Tat keine genügende Beweislast festgestellt werden konnte.

    Dennoch meint die Staatsanwaltschaft, eine Tatbeteiligung an den anderen Taten wegen einer angeblichen Versendung der Bekennerschreiben durch den Angeklagten aus einem Kreuzberger Eiscafé ausmachen zu können. Dies stützt sich auf die Behauptung eines Beamten, der mit der Observation des Angeklagten betraut war. Dessen Beschreibung passt jedoch gar nicht zum vermeintlichen Tatort. Zudem sei es fraglich, ob das Abschicken eines Bekennerschreibens auch eine Tatbeteiligung darstelle, meint die Verteidigung, die einen Freispruch fordert.

    Am 1. Dezember ist die Urteilsverkündung im Prozess anberaumt. Neben einer Kundgebung während der Verhandlung vor dem Gericht im Tiergarten wird es bereits am 28. November eine Demonstration geben, die um 14 Uhr am U-Bahnhof Turmstraße starten soll. Es rufen verschiedene revolutionäre Organisationen unter dem Motto „Nieder mit den Großkonzernen! Nieder mit den Kriegstreibern! Nieder mit der Klassenjustiz!“ auf, etwa die Soligruppe no129 und der Kommunistische Aufbau.

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