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Freitag, November 8, 2024
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    SPD-Pläne: Konzerne sollen bei CO2-Bepreisung entlastet werden – Privathaushalte nicht

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    Energieintensive, umweltschädigende Industrieunternehmen sind einige der wichtigsten Verursacher des Klimawandels. Nun plant das SPD-geführte Bundesumweltministerium ebendiese Unternehmen bei der CO2-Bepreisung zu entlasten – und das soll auch noch aus dem „Klimafonds“ bezahlt werden.

    Es ist ein Wortungetüm: Das Bundesumweltministerium unter Ministerin Svenja Schulze (SPD) plant eine Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Dahinter verbirgt sich ein bekanntes Schema: der Staat entlastet große Unternehmen und belastet die privaten Verbraucher, wie die Verbraucherzentrale kritisiert.

    Diese Entlastungen von der CO2-Bepreisung sollen für Unternehmen gelten, die nicht exportieren, aber energieintensiv produzieren. Als energieintensiv sollen Unternehmen mit einem Anteil von 20 Prozent Brennstoffkosten an den Gesamtbetriebskosten gelten.

    Damit werden also Konzerne, die besonders viel Energie verbrauchen – deren Herstellung bekanntlich noch immer mit viel CO2-Ausstoss verbunden ist – entlastet werden, anstatt sie als Verursacher der Klimakrise zur Kasse zu bitten. Die Erstattungen sollen aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen und bis 2026 möglich sein.

    Umverteilung von unten nach oben

    Schon heute werden Unternehmen entlastet, die im „internationalen Wettbewerb“ stehen. Darüber hinaus werden sie seit Anfang 2021 teilweise von der EEG-Umlage entlastet.

    Zwar profitieren auch private Haushalte von der Senkung der EEG-Umlage, allerdings erfolgt hier bereits eine Querfinanzierung durch sie, da nur zwei Drittel (2,7 Milliarden Euro) der von den privaten Verbraucher:innen im Rahmen der CO2-Bepreisung eingezahlten Mittel (4,1 Milliarden Euro) auch an Privathaushalte zurückfließen, während ein Drittel (1,4 Milliarden Euro) in andere Sektoren wie die Industrie umverteilt wird.

    Der Anteil der von den privaten Haushalten erbrachten Mittel für die CO2-Bepreisung würde durch die geplanten neuen Entlastungen der Unternehmen noch einmal erhöht. Einmal mehr werden Mittel aus der CO2-Bepreisung an die Industrie verschenkt, die den Privathaushalten nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Keine Deckelung, keine Forderungen an Unternehmen

    Im Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesumweltministeriums ist zudem vorgesehen, dass energieintensive Unternehmen „Zusatzkosten“ im Zusammenhang mit dem Bezug von Brennstoffen nach BEHG geltend machen können. Darüber hinaus wäre dies auch bei solchen „Zusatzkosten“ möglich, bei denen es sich nicht direkt um Kosten für den Bezug von Brennstoffen handelt. Genauer definiert werden diese Zusatzkosten nicht, nur, dass es sich um „Wärme, Waren oder Dienstleistungen, bei denen die BEHG-Zertifikatskosten eingepreist sind“ handeln könne.

    Auch die Kostenhöhe wird weder definiert noch gedeckelt. Wie hoch im Einzelfall die erstatteten Beträge der CO2-Bepreisung sind, ist ebenfalls nicht definiert, nicht einmal, ob maximal 100 Prozent oder mehr rückerstattet werden können.

    Auch die Zahl der Unternehmen ist nicht limitiert. Das BMU geht zwar von etwa 100 begünstigten Unternehmen aus, gleichzeitig könne diese Zahl laut Begründung des BMU aber „auch deutlich höher“ liegen.

    Dazu passt, dass die Bundesregierung plant, im Bundeshaushalt Mittel für die Finanzierung entsprechender Kompensationszahlungen an die Unternehmen vorzusehen. Über die Höhe dieser Mittel macht das BMU aber ebenfalls keine Angaben.

    Den energieintensiven Unternehmen werden damit finanzielle Erstattungen bei der CO2- Bepreisung in Aussicht gestellt. Gleichzeitig werden keinerlei Forderungen für die Steigerung der Energieeffizienz an die Unternehmen gerichtet, damit diese schnellstmöglich ihren Energieverbrauch senken und in der Folge die finanziellen Kompensationen schon vor 2027 in Gänze oder Teilen entfallen könnten.

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